Die Mode diktiert den Geschmack

Piercings mit örtlicher Betäubung vom Arzt oder Heilpraktiker sind „in“. Und so ist es zurzeit äußerst hipp, sich möglichst viele Stecker und Ringe in die merkwürdigsten Orte stechen zu lassen. Denn Piercings schmücken schon längst nicht mehr nur die Augenbraue, sondern beispielsweise die Ober- oder Unterlippen, das Lippenbändchen oder auch die Zunge.

Die ARAG Versicherung weiset in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hin, wonach dieser Körperschmuck, wo auch immer er getragen wird, grundsätzlich nur von Ärzten und zugelassenen Heilpraktikern gestochen werden darf, wenn das Piercing unter Anwendung einer örtlichen Betäubung mittels Injektion eines Arzneimittels durchgeführt wird. Unter Umständen können diese Personen die Durchführung der Injektionen medizinischen Assistentenpersonal übertragen.

Das Gericht verbot einem Piercing-Studio seine Piercing-Täigkeit, weil die Mitarbeiter nicht dafür ausgebildet waren. Die Betreiberin war ausgebildete Arzthelferin Die Begründung der Richter: Das Piercen unter Anwendung von örtlicher Betäubung mittels Injektion stelle eine Ausübung von Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes dar. In der Entscheidung wurde offen gelassen, ob bereits das Piercen an sich Ausübung der Heilkunde bedeutet (Hessischer VGH, AZ: 8 TG 7131/99).

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