Die Mietkaution richtig anlegen

Neben der Vorfreude auf die neue Wohnung bringt ein Umzug vor allem eines mit sich: Kosten. Denn für Renovierungen, Möbel und Maklerprovision hat man oft schon ein paar hundert oder auch tausend Euro bezahlt, bevor man überhaupt einen Tag in der Wohnung verbracht hat. Nun soll man auch noch eine Kaution hinterlegen. Dabei bieten sich verschiedene Optionen an, sein Geld möglichst gewinnbringend anzulegen.

Das Mietkautionssparbuch

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(aga) Sparbuch unter eigenem oder fremdem Namen

Das Mietkautionskonto ist wohl die häufigste Form zur Hinterlegung der Mietkaution, jedoch gibt es verschiedene Möglichkeiten mit wesentlichen Unterschieden:
Bei der ersten Variante legt der Vermieter ein Sparbuch auf seinen Namen an und zahlt darauf das Geld des Mieters ein. Der Mieter muss dann darauf achten, dass er jährlich eine Zinsabrechnung des Kontos erhält. Nach Beendigung des Mietverhältnisses steht ihm – sofern kein Schadensfall vorliegt – das gesamte Geld plus die erzielten Zinsen zu. Aus Sicht des Mieters hat diese Anlageform jedoch einen entscheidenden Nachteil: Er muss das Geld unter einem fremden Namen anlegen und hat somit keinen Einfluss und kein Mitspracherecht über die Verwendung.

Besser geeignet für den Mieter ist die zweite Variante: Hierbei eröffnet der Mieter selbst ein Sparbuch auf seinen Namen und zahlt die vereinbarte Mietkaution ein. Die Bank erstellt eine Verpfändungsurkunde für dieses Sparbuch und sendet diese an den Vermieter. Die Vorteile dieser Variante liegen auf der Hand: Das Geld gehört immer dem Mieter, da es unter seinem Namen bei der Bank angelegt ist. Will der Vermieter auf das Geld zugreifen wird der Mieter automatisch informiert und hat somit die Möglichkeit bei unberechtigtem Zugriff zu widersprechen. Nach Beendigung des Mietverhältnisses kann er das Konto privat oder für die nächste Mietimmobilie weiternutzen. Außerdem kann der Mieter die Bank, das Sparbuch und somit auch einen höheren Zinssatz selbst wählen.

Die Alternativen: Tagesgeldkonto, Bausparvertrag und Bürgschaften
Bei den aktuellen Zinssätzen von meist 0,5 Prozent sind Mietkautionssparbücher derzeit keine lukrative Anlageform. Wer mehr aus seinem Geld machen möchte, für den sind verpfändbare Tagesgeldkonten oder Bausparverträge eventuell die bessere Alternative.

Ein Tagesgeldkonto bietet nicht nur höhere Zinsen als ein Sparbuch, sondern auch die Möglichkeit einer positiven Zinsveränderung während des Anlagezeitraums. Das Prinzip der Sicherheit funktioniert auch hier durch eine Verpfändung des Kontos an den Vermieter, welchem durch die tägliche Verfügbarkeit des Geldes keine Nachteile entstehen. Leider bieten nicht alle Banken ein verpfändbares Tagesgeldkonto an, am besten ist es, sich hierzu bei seiner Hausbank zu erkundigen.

Beim Bausparvertrag liegt der Vorteil neben den höheren Guthabenzinsen vor allem bei den staatlichen Zuschüssen, welche man für sich beanspruchen kann. Auch in diesem Fall würde der Mieter das Konto bzw. eine Teilmenge des Bausparvertrages an den Vermieter verpfänden und dadurch die Kaution stellen. Beansprucht der Vermieter die Kaution, so muss man lediglich eine Teilkündigung über diesen Betrag vornehmen – der Bausparvertrag kann dabei unverändert weiterlaufen und selbst nach Ende der Mietzeit weiterhin bespart werden.

Möchte man seine Mietkaution nicht fest anlegen oder hat nicht genug Geld übrig, so kann man auch eine Bürgschaft dafür abschließen. Diese wird z.B. von der Mietkautionskasse angeboten. Dabei zahlt der Mieter neben einer Kontoeröffnungsgebühr einen jährlichen Beitrag an die Mietkautionskasse und erwirbt somit eine Bürgschaftsurkunde für den Vermieter. Der zu zahlende Beitrag ist dabei variabel und bemisst sich nach der Höhe der geforderten Mietkaution. Im Schadensfall zahlt die Mietkautionskasse für den Mieter bis zu drei Netto-Kaltmieten aus. Auf den ersten Blick hat das für den Mieter den Vorteil sein Geld immer zur Verfügung zu haben, jedoch sind alle an die Kautionskasse gezahlten Gebühren und Jahresbeiträge unwiederbringlich und können nicht wie eine Kaution am Ende der Mietzeit mit Zinsen zurückerhalten werden.

Für all diese Anlageformen der Mietkaution ist eine vorherige Absprache mit dem Vermieter zu treffen, denn dieser ist dem Gesetzt nach nur zu einer Barkaution verpflichtet.

Bild: Margot Kessler / pixelio.de

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