Der forium Reform-Kompass für 2004

Reformchaos in Deutschland – Niemand weiß mehr so genau, was sich eigentlich alles ändert. forium hat alle Reformen in den Bereichen Renten, Arbeit und Soziales, Gesundheit, Finanzen und Versicherung sowie Steuern zusammengestellt.

Gesundheit

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Änderung
Apotheken Ab 1. Januar bekommen Apotheker beim Verkauf zusätzlich zu einer prozentualen Beteiligung von drei Prozent auf den Einkaufspreis, pauschal 8,10 Euro pro verschriebenes Medikament. Wenn ein Medikament vorher also zwei Euro kostete, so zahlt der Versicherte jetzt 5 Euro an Eigenbeteiligung und die Versicherung den Rest, so dass die Verkaufspauschale vom Apotheker einbehalten werden kann.
Beitrags- bemessungs- grenze Für Kranken- und Pflegeversicherung sind Beiträge auf Einkommen bis zu 41.850 Euro pro Jahr zu bezahlen.
Beitragssatz Der durchschnittliche Beitragssatz für die Krankenversicherung soll von 14,3 auf 13,6 Prozent sinken. Ob das wirklich passiert, bleibt abzuwarten.
Bonusprogramme Die Krankenkasse dürfen ab Januar Bonusprogramme anbieten. Der Versicherte kann beispielsweise einen niedrigeren Beitragssatz bezahlen oder Sachgeschenke bekommen, wenn er im Gegenzug Sport treibt, oder an Präventionsprogrammen der Krankenkasse teilnimmt.
Chronisch Kranke Als chronisch Kranke gelten Patienten, die sich in einer Dauerbehandlung befinden, die mindestens einen Arztbesuch pro Quartal erforderlich macht. Zudem muss der Patient in Pflegestufe zwei oder drei eingestuft sein oder eine Behinderung bzw. Erwerbsminderung von mindestens 60 Prozent eingetragen haben. Als chronisch krank gelten auch diejenigen, denen der Arzt bescheinigt, dass ein Absetzen der Behandlung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung herbeiführen, die Lebenserwartung vermindern, oder die Lebensqualität dauerhaft beeinträchtigen würde. Chronisch Kranke müssen höchstens ein Prozent ihres Bruttoeinkommens an Zuzahlungen leisten.
Entbindungsgeld Das Entbindungsgeld wird ersatzlos gestrichen.
EU-Ausland Versicherte können ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse und ohne Auslandskrankenschein im EU-Ausland zum Arzt gehen. Diese Regelung gilt aber nur für ambulante Behandlungen. Für Krankenhausaufenthalte ist die Genehmigung der Kasse erforderlich. Bei einer ambulanten Behandlung zahlt der Versicherte zunächst selbst. Die Krankenkasse erstattet das Geld dann im Rahmen der deutschen Gebührenordnung zurück. Was im Ausland mehr kostet, wird nicht bezahlt.
Fahrten Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung werden nur noch in medizinisch dringenden Ausnahmefällen bezahlt. Dazu zählen Dialyse- und Strahlentherapie-Patienten sowie Schwerbehinderte mit den Merkzeichen „aG“, „BI“ oder „H“ im Ausweis.
Gesundheits- dienstleister Alle im Gesundheitswesen Beschäftigten müssen sich kontinuierlich fortbilden. Krankenhäuser können ihre hochspezialisierten Leistungen auch ambulant anbieten.
Häusliche Krankenpflege Neuerdings müssen die Versicherten zehn Prozent der Kosten und 10 Euro pro Verordnung bezahlen. Die Zuzahlung ist aber auf 28 Tage begrenzt.
Heilmittel Für Therapiebehandlungen, wie Massage, Krankengymnastik oder Ergotherapie müssen die Versicherten zehn Prozent der Kosten übernehmen. Die Verordnung kostet zusätzlich 10 Euro.
Hilfsmittel Für Verbände, Prothesen, Krücken und andere Hilfsmittel zahlen gesetzlich Versicherte 10 Prozent der Kosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro.
Aber Vorsicht: Das bezieht sich nur auf den Teil, der von der Kasse erstattet wird. Die Differenz zwischen erstattetem und tatsächlichem Preis müssen die Versicherten tragen.
Kinder und Jugendliche Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich zuzahlungsbefreit.
Krankenhaus und stationäre Kuren Der Eigenanteil beträgt 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr. Dabei werden aber Kuren und Krankenhausaufenthalte getrennt berechnet. Wer also 28 Tage im Krankenhaus und danach 28 Tage auf Kur ist, zahlt 560 Euro Eigenanteil.
Krankengeld Ab 2006 müssen gesetzlich versicherte Arbeitnehmer das Krankengeld selbst finanzieren. Die Arbeitgeber übernehmen nur noch bis Ende 2005 die Hälfte dieser Einzahlungen. Somit steigt der Krankenkassenbeitrag der Arbeitnehmer ab 2006 um 0,5 Prozent.
Künstliche Befruchtung Für künstliche Befruchtung zahlen die Kassen in Zukunft nur noch drei statt vier Versuche. Außerdem gibt es den Zuschuss nur noch für Frauen zwischen 25 und 40 Jahren mit männliche Partnern bis 50 Jahren.
Mahnungen Eingetrieben wird die Praxisgebühr säumiger Kunden von der kassenärztlichen Vereinigung. Die erste Mahnung verschickt aber der betroffene Arzt.
Medikamente Patienten zahlen für alle Medikamente zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf und höchstens zehn Euro pro Medikament. Alles was preislich unter fünf Euro liegt, zahlt der Versicherte selbst. Nicht verschreibungspflichtige Arzneien und Schmerzmittel übernimmt die Kasse nur für Kinder unter zwölf Jahren. Arzneien zur Verbesserung der allgemeinen Lebensführung wie Diätpräparate und Potenzpillen zahlen die Versicherungen grundsätzlich nicht.
Notdienst Beim Notdienst müssen jedes Mal 10 Euro bezahlt werden, also mehrmals im Quartal. Ausnahme sind vorhersehbare Notfälle, wenn also ein Verband gewechselt werden muss, kann der behandelnde Arzt eine Überweisung für den Notdienst ausstellen. Auch der Notarzt im Krankenwagen darf kein Bargeld verlangen.
Patientenquittung Patienten können vom Arzt eine Aufstellung der erbrachten Leistungen und deren Kosten verlangen.
Pille Junge Frauen zwischen 18 und 21 Jahren, können sich vom Arzt Halbjahresrezepte für die Pille ausstellen lassen (statt bisher Drei-Monats-Rezepte), damit sie Praxisgebühren sparen.
Praxisgebühr Gesetzlich Versicherte müssen einmal pro Quartal 10 Euro an den Arzt einer Fachgruppe bezahlen, den sie zuerst aufsuchen. Es gibt drei Fachgruppen, nämlich erstens Hausärzte und Fachärzte, zweitens Zahnärzte, Kieferorthopäden und Kieferchirurgen, sowie drittens Psychotherapeuten.
Damit alle weiteren Arztbesuche des Quartals gebührenfrei sind, muss der Versicherte für jeden anderen Arzt einer Fachgruppe eine Überweisung dabei haben, auf der die Zahlung vermerkt ist. Psychotherapeuten könne zu anderen Ärzten keine Überweisung ausstellen. Gebührenfrei sind weiterhin Kontrolluntersuchungen wie die beim Zahnarzt, oder die Krebsvorsorge beim Gynäkologen. Kommt zur Vorsorge jedoch eine Behandlung hinzu, so muss der Versicherte die 10 Euro bezahlen. Dasselbe gilt für Anrufe beim Arzt. Im schlimmsten Fall muss ein Patient also 30 Euro Praxisgebühr pro Quartal zahlen. Die GAK und andere Versicherungen überlegen, den Versicherten die Praxisgebühr zu erstatten, wenn diese nur bestimmte, von der Krankenkasse ausgewählte Ärzte, aufsuchen. Bei Arztbesuchen nach einem Arbeitsunfall fallen keine Praxisgebühren an, da in dem Fall die Unfallversicherung des Arbeitgebers bezahlen muss. Deswegen fallen auch keine Zuzahlungen für Medikamente oder Heilmittel an.
Sehhilfen Die gesetzlichen Krankenkassen tragen keine Kosten mehr für Brillen und Kontaktlinsen, außer bei Minderjährigen und stark sehbehinderten Menschen.
Sozialhilfe- empfänger Sozialhilfeempfänger, die nicht freiwillig versichert sind, werden ab sofort gesetzlich versichert. Somit werden sie wie normale Kassenpatienten behandelt und müssen auch alle Zuzahlungen leisten. Für Heimbewohner, die Sozialhilfe empfangen, wird es eventuell eine Nachbesserung im Gesetz geben, so dass sie weniger belastet werden.
Sterbegeld Das Sterbegeld wird ersatzlos gestrichen.
Sterilisation Die Kasse zahlt keine Sterilisationen mehr, die nicht medizinisch notwendig sind.
Versandhandel Der Versandhandel von Medikamenten, z.B. via Internet, wird erlaubt.
Versicherungs- pflichtgrenze Die Versicherungspflichtgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 46.350 Euro im Jahr.
Vorsorge- untersuchung Vorsorgeuntersuchungen sind von der Praxisgebühr befreit. Dazu gehören Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft, Krebsfrüh- erkennungsuntersuchungen im Genitalbereich für Frauen ab dem 20. Lebensjahr. Ab dem 30. Lebensjahr kommen zusätzlich Brust- und Hautuntersuchungen, ab dem 45. Lebensjahr Dickdarm- und Rektaluntersuchung hinzu. Für Männer gilt die Krebsfrüherkennung ab dem 50. Lebensjahr als Vorsorgeuntersuchung. Dabei werden Dickdarm, Prostata, Genitalbereich, Haut untersucht. Ab einem Alter von 56 Jahren kommt eine Darmspiegelung hinzu. Ohne Praxisgebühr ist zudem der Gesundheitsscheck für über 35-Jährige möglich. Auch Schutzimpungen (außer Reiseprophylaxe) muss der Arzt ohne Erhebung einer Praxisgebühr vornehmen. Beim Zahnarzt ist eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung zwei Mal pro Jahr ohne Praxisgebühr möglich.
Zahnersatz Härtefallregelungen bleiben noch bis Ende 2004 gültig. Danach gibt es für alle Versicherten Festzuschüsse, mindestens aber 50 Prozent der Kosten. Wer einmal pro Jahr beim Zahnarzt war, erhält sogar 80 Prozent. Allerdings zahlen die Versicherten ab 2005 auch einen gesonderten Beitrag für den Zahnersatz.
Zuzahlungs- befreiung Alle bislang bestehenden Zuzahlungs- befreiungen haben Ende 2003 an Gültigkeit verloren. Sie kann wieder bei der Krankenkasse beantragt werden, wenn die Belastungsgrenze durch die Zuzahlungen überschritten wird. Diese liegt bei zwei Prozent des Brutto- einkommens aller Haushaltsangehörigen, für chronisch Kranke bei einem Prozent. Also, Quittungen sammeln! Minderjährige sind grundsätzlich von Zuzahlungen befreit. Als Jahresbruttoeinkommen gilt das Gesamteinkommen aller im Haushalt lebender Personen. Davon werden folgende Freibeträge abgezogen: 4.347 Euro für den ersten beitragsfrei mitversicherten Angehöri

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