Das große Riester-Special (Teil III)

Vorsorgen und Steuern sparen

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Für den Fall, dass bereits die Zulagen höher sind als die geforderten drei Prozent Mindesteigenbeitrag (bzw. vier Prozent ab 2008), hat der Gesetzgeber einen Sockelbeitrag von 60 Euro jährlich vorgesehen, der auf jeden Fall gezahlt werden muss. Geringverdiener müssten also lediglich fünf Euro pro Monat in den Sparvertrag einzahlen, um die volle Riester-Förderung zu erhalten.

Nach oben hin darf jeder Sparer in seinen Riester-Vertrag einzahlen, soviel er möchte. Wer dies als Sonderausgaben geltend machen will, sollte sich jedoch am Maximalbeitrag orientieren.

Der Maximalbeitrag richtet sich nach dem höchst möglichen Sonderausgabenabzug, der nach Paragraph 10a Einkommenssteuergesetz gilt. Für 2006 und 2007 sind das 1.575 Euro, ab 2008 wären es dann 2.100 Euro, die der Riester-Sparer als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen kann. Dieser Maximalbeitrag ist unabhängig vom individuellen Einkommen.

Höchstgrenzen für den steuerlichen Sonderausgabenabzug
Veranlagungszeitraum Maximaler Sonderausgabenabzug
2006 und 2007 1.575 Euro
ab 2008 jährlich 2.100 Euro

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