Das große Riester-Special (Teil III)

riesterturbo.jpgWas wir als gesetzliche Rente im Alter erwarten können, deckt oft nur noch einen Grundbedarf ab. Wer sich mit einer privaten Rentenversicherung absichert, kann durch die Riester-Förderung gute Zulagen vom Staat bekommen. Mehr dazu im dritten Teil unseres großen Riester-Specials.

Mindesteigenbeitrag und Maximalförderung

[!–T–]

In Teil eins und Teil zwei unseres Specials haben Sie wichtige Grundlagen zur Riester-Förderung erfahren. Im dritten und letzten Teil unserer Serie geben wir Ihnen weitere Informationen zum so genannten Mindesteigenbeitrag, zur Versteuerung der Renten und zur bevorstehenden Garantiezinssenkung für Neuverträge ab 2007.

Der Mindesteigenbeitrag in der Riester-Förderung ist der Beitrag, der eingezahlt werden muss, um die kompletten Zulagen vom Staat zu erhalten. Er liegt in den Jahren 2006 und 2007 bei drei Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens vom Vorjahr und steigt ab 2008 auf vier Prozent.

In Mindesteigenbeitrag werden die staatlichen Zulagen mit eingerechnet. Zahlt ein Versicherungsnehmer weniger als den vorgesehenen Prozentsatz in den Riester-Vertrag ein, so werden die staatlichen Förderzulagen ebenfalls nur anteilig ausbezahlt.

Beispiel: Für einen ledigen Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen von 25.000 Euro und einem Kind berechnet sich der Mindesteigenbeitrag für die Jahre 2006 und 2007 folgendermaßen:
Drei Prozent von 25.000 Euro:   750 Euro
Abzüglich Grundzulage – 114 Euro
Abzüglich Kinderzulage – 138 Euro
Zu zahlender Mindesteigenbeitrag = 498 Euro

In dem obigen Beispiel müsste für die zukünftige Altersvorsorge also monatlich nur 41,50 Euro in den Rentenvertrag eingezahlt werden, um die maximale Zulage von 252 Euro zu erhalten. Ab 2008 wird der zu zahlende Eigenbeitrag allerdings auf vier Prozent des Bruttoeinkommens anwachsen. Es müssten dann monatlich 55,08 Euro in den Rentenvertrag eingezahlt werden, um jährlich die dann die Zulagen in Höhe von 339 Euro an zu erhalten.

Beispiel: Für einen ledigen Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen von 25.000 Euro und einem Kind berechnet sich der Mindesteigenbeitrag ab 2008 folgendermaßen:
Vier Prozent von 25.000 Euro:   1.000 Euro
Abzüglich Grundzulage – 154 Euro
Abzüglich Kinderzulage – 185 Euro
Zu zahlender Mindesteigenbeitrag = 661 Euro


Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.