Das große Riester-Special (Teil II)

ph_riesterspecial_II.jpgWer auch im Alter noch was vom Leben haben will, muss der gesetzlichen Rente unter die Arme greifen. Private Altersvorsorge wird immer wichtiger. Mit der Riester-Rente sichern Sie sich eine hohe Förderung. Lassen Sie sich das nicht entgehen!

Neues zur Riester-Rente

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Im ersten Teil unseres dreiteiligen Riester-Specials haben wir über die generellen Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge und im Speziellen über die Grundbedingungen der Riester-Rente informiert. Der zweite Teil geht weiter ins Detail. Was sind wichtige Eckpunkte der Riester-Rente? Welche Anlageformen gibt es? Und wie sehen die Steuervorteile und Zulagen aus?

Seit Beginn dieses Jahres hat es einige wichtige Neuerungen bezüglich der Riester-Förderung gegeben:

  • Beispielsweise bekamen Frauen bisher aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung eine geringere monatliche Privatrente als Männer, auch wenn sie die gleichen Beiträge eingezahlt hatten. Seit dem 01.01.2006 sind geschlechtsneutrale Tarife vorgeschrieben, die so genannten „Unisex-Tarife“. Frauen und Männer bekommen jetzt für gleiche Beiträge auch die gleichen monatlichen Leistungen.
  • Durch die Einführung eines Dauerzulageantrags kommen Riester-Sparer neuerdings auch viel leichter an die staatlichen Zulagen. Sie können ihren Riester-Anbieter dauerhaft bevollmächtigen, jedes Jahr einen Zulageantrag bei der Zulagenstelle einzureichen. Eine einmalige Bevollmächtigung bei Vertragsabschluss reicht dazu aus. Bisher musste der Kunde selbst für jedes Jahr einen Antrag auf staatliche Zulagen stellen. Versäumte er dies innerhalb einer Frist von zwei Jahren, verlor er auch den Anspruch auf die Förderung für das entsprechende Jahr.
  • Das Verbot der Kapitalisierung des Riester-Kapitals ist gelockert worden. Zu Rentenbeginn ist nun eine Auszahlung von bis zu 30 Prozent der angesparten Beträge möglich. Der Rest muss als monatliche Rente ausgezahlt werden.
  • Die Ertragsanteile – also die steuerpflichtigen Anteile – von laufenden privaten – also ungeförderten – Renten werden mit stark abgesenkten Sätzen besteuert. Dies gilt auch für diejenigen, die bereits Rente beziehen. Beispiel: Der steuerpflichtige Ertragsanteil beträgt ab 2005 für einen 65-Jährigen Rentner nur noch 18 Prozent statt bisher 27 Prozent.
    Nimmt man allerdings die Riester-Förderung in Anspruch, muss die Rente im Alter voll versteuert werden.

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