Das große Riester-Special (Teil I)

Bedingungen für förderfähige Anlageformen

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Um sicherzustellen, dass das staatliche Geld auch wirklich einer Altersversorgung zugute kommt, hat der Gesetzgeber Bedingungen aufgestellt – vor allem sollen die Anlageprodukte finanzielle Sicherheit im Alter bieten.

Weiterhin stuft Vater Staat alle Anlagen als förderungswürdig ein, aus denen ab dem 60. Lebensjahr oder zu Beginn der Altersrente des Anlegers eine monatliche Rente gezahlt wird. Dabei ist es egal, ob die Rente in steigenden oder in gleich bleibenden Beträgen ausgezahlt wird.

Sowohl Versicherungen als auch Fondsguthaben und Bankguthaben werden gefördert, wenn diese ab dem 65. Lebensjahr an eine Rentenversicherung gekoppelt sind. Wichtigstes Kriterium ist aber die Garantie bei allen geförderten Anlagen, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge wieder ausgeschüttet werden.

Außerdem muss die Anlage vor Pfändung und Abtretung geschützt sein und der Kunde sollte auch jederzeit zu einem anderen Anbieter wechseln können. Selbst bereits laufende Vorsorgeverträge können eine staatliche Förderung erhalten. Sie müssen aber in den meisten Fällen noch an die vorgegebenen Kriterien angepasst und von der Zertifizierungsstelle abgesegnet werden.

Als Zertifizierungsbehörde hat die Regierung das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen benannt. Dieses prüft die verschiedenen Anlageformen und entscheidet dann, welche Altersvorsorgeprodukte den geforderten Bedingungen entsprechen. Die Behörde prüft die Rentabilität und Sicherheit einer Anlage nur nach den vorgegebenen Kriterien.

Es bleibt die Frage, in welche Variante der Altersvorsorge man investieren soll. Ein wichtiges Kriterium kann sein, wie viel Geld der Staat zu den Verträgen dazuzahlt. Und das ist von Fall zu Fall unterschiedlich.

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