Das kostet eine Beleidigung

Drängeln, Schneiden, Vorfahrt missachten – was ist bloß los mit Deutschlands Autofahrern? Doch die Reaktionen auf so rüpelhaftes Verhalten sind selten besser. Es wird geschimpft, gepöbelt und beleidigt – mit Worten und mit Gesten. Dabei können Beschimpfungen und Beleidigungen genauso wie eindeutige abfällige Handbewegungen mit bis zu 4.000 Euro geahndet werden! ARAG Experten nennen die Details:

Der Stinkefinger

Es war bei der Fußballweltmeisterschaft 1994 in den USA: Stefan Effenberg hatte in Richtung der Deutschen Fans den Stinkefinger gezeigt und wurde prompt von Bundestrainer Berti Vogts aus dem WM-Kader geschmissen und nach Hause geschickt. Wer sich im Straßenverkehr der obszönen Geste nicht enthalten mag, muss ebenso wie der Fußballstar mit empfindlichen Strafen rechnen. Laut ARAG Experten wurden für den gestreckten Mittelfinger bereits Geldstrafen zwischen 600 und 4.000 Euro verhängt. Der Stinkefinger gilt den deutschen Gerichten als eindeutige Beleidigung ohne Wenn und Aber! Da ist es unerheblich, dass die derbe Geste den fast drollig wirkenden „Piepmatz“ als beliebtesten Kommentar für die Fahrkünste anderer Verkehrsteilnehmer längst abgelöst hat.

Die alte Sau und andere Tiere!

Wer auf die Macht der Worte setzt und statt einer obszönen Geste andere Verkehrsteilnehmer mit unschönen Tiernamen belegt, kommt auch nicht viel billiger davon, wenn sich erst einmal die Gerichte mit der Beleidigung befassen. „Blöder Esel“, „alte Sau“ aber auch ein „fieses Miststück“ können schon mal eine 2.500 Euro-Lücke in die Haushaltskasse reißen.

Den Staat beleidigen

Wer seinem Ärger gegenüber Staatsdienern und Ordnungshütern mit herablassenden Äußerungen Luft macht, zieht den besonderen Unmut der Richter auf sich. Wer Polizisten oder Politessen verunglimpft, beleidigt nämlich indirekt auch den Staat, erläutern die ARAG Experten. Die Beamten erstatten deshalb oft gemeinsam mit dem Dienstherren Anzeige und das wird dann meistens teuer.

Ich würde gerne sagen…

Besonders schlaue Zeitgenossen hört man manchmal ähnliches sagen wie „Am liebsten würde ich Sie jetzt A…loch nennen!“ Wer so raffiniert formuliert, sagt ja eigentlich nur, was er gerne täte, ohne es wirklich zu tun – oder? Ganz egal: In den Gerichten wird so was als indirekte Beleidigung gewertet und ist ebenso mit einer Geldstrafe zu belegen, wie die direkte Formulierung. Im vorliegenden Fall waren das immerhin 1.600 Euro.

Was kostet die Beleidigung?

Für Beleidigungen gibt es keine Regelsätze! Darum gibt es auch keinen Schimpfwortkatalog, dem man entnehmen könnte, welches Schimpfwort bei einer eventuellen Ahndung wie teuer wird. Anders als zum Beispiel bei Verkehrsverstößen wird die Beleidigung abhängig von den Tatumständen bewertet und die Geldstrafe in Tagessätzen angegeben, erklären ARAG Experten. Dabei entsprechen 30 Tagessätze einem Monatsnettogehalt – die Geldstrafe orientiert sich also an den wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschuldigten.

Andere Länder…

Der oben erwähnte Stinkefinger ist international: Dass es sich bei dieser Geste nicht um eine Schmeichelei handelt, versteht man überall auf der Welt. Bei einigen Gesten verhält es sich allerdings anders: Wer sich zum Beispiel prima fühlt und seiner Freude darüber mit dem hoch gestreckten Schumi-Daumen Ausdruck verleiht, begibt sich andernorts schon auf dünnes Eis. Wird der Daumen dann noch auf- und ab bewegt, ist er in vielen Mittelmeerländern, in Russland, im Mittleren Osten sowie in Teilen von Afrika und Australien eine obszöne Beleidigung und Aufforderung zum Sex. In der Türkei gilt die Geste außerdem als Einladung zu homosexuellen Praktiken. In Nordamerika dürfen Reisende allerdings ohne Bedenken den Vogel zeigen. Das Tippen an die Stirn signalisiert dem Mitmenschen ohne große Worte, dass er klug gehandelt hat und für intelligent gehalten wird. Das bei uns in Europa und Nordamerika geltende OK-Zeichen, bei dem Zeigefinger und Daumen einen Ring bilden, ist in Südeuropa und in Russland eine obszöne Geste und symbolisiere eine menschliche Körperöffnung. In Belgien, Frankreich und Tunesien kann die Geste auch so aufgefasst werden, dass das jeweilige Gegenüber als Null oder wertlos beschimpft wird. In Japan ist es wiederum ein Symbol für Geld. Daher raten ARAG Experten, im Zweifelsfalle ganz auf ausladende Handzeichen zu verzichten, wenn man im Ausland Ärger vermeiden möchte.

Pressemitteilung der ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG

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