Darf man als Hausfrau/mann mehrere Minijobs ausüben?

Als Hausfrau oder Hausmann dürfen mehrere Minijobs ausgeübt werden. Die Arbeitsentgelte werden dann aus den verschiedenen Minijobs zusammengerechnet. Wenn man dann die 400-Euro-Grenze überschreitet, handelt es sich nicht mehr eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung.

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