Computer und Co: Arbeitsmittel von der Steuer absetzen

Absetzbare Arbeitsmittel: Eine Übersicht

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Arbeitsmittel von A bis Z
Ein kleiner Überblick über mögliche abzugsfähige Arbeitsmittel:
Aktentasche
Jeder Betriebsprüfer kann seine Aktentasche absetzen. Sonstige Berufsgruppen werden damit in der Regel kein Glück beim Finanzamt haben.
Badmintonschläger
Für Erzieher oder Trainer besteht durchaus die Möglichkeit, dass ein Badmintonschläger vom Finanzamt als Arbeitsmittel anerkannt wird.
Auto
Als Außendienstmitarbeiter können Sie die Kosten für Ihr Auto als Werbungskosten absetzen.

Berufskleidung
Über die Anerkennung der Berufskleidung gibt es zahlreiche Urteile. So entschied der Bundesfinanzhof, dass Polizisten ihre Diensthemden absetzen dürfen. Generell ist für die Anerkennung als Arbeitsmittel wichtig, dass es sich um typische Kleidung des Berufes handelt. Bei Handwerkern, Ärzten oder Sportlehrern ist das beispielsweise der Fall.
Brille
Eine Brille muss die Augen des Arbeitnehmers vor Gefahren schützen, damit sie der Arbeitnehmer von der Steuer absetzen darf. Als Online-Redakteur kann man eine Brille in der Regel nicht von der Steuer absetzen. Es sei denn, das Sehleiden ist aufgrund der Bildschirmtätigkeit entstanden.
Büromaterial
Taschenrechner, Diktiergeräte und andere Büromaterialien erkennt das Finanzamt ebenfalls an.
Computer, Monitor, Drucker, Scanner, Software
Sollten Sie einen Computer (und das gilt auch für die angeschlossenen Geräte wie Monitor, Drucker und Scanner) für den privaten Bereich nutzen, dann erkennt das Finanzamt eventuell nur 50 Prozent der Anschaffungskosten als Werbungskosten an. Sollten Sie nachweisen können, dass Sie den Computer zu mehr als fünfzig Prozent für Ihre beruflichen Zwecke nutzen, ist eine größere Absetzung möglich. Als Nachweis könnte zum Beispiel ein anderer Computer im Haushalt dienen, der nur für private Zwecke genutzt wird.
Fachliteratur
Fachzeitschriften oder Fachbücher dürfen als Arbeitsmittel steuerlich abgesetzt werden.
Möbel
Ob Schreibtisch oder Bücherregal – auch Möbel können als Arbeitsmittel abgesetzt werden.
Musikinstrumente
Selbstverständlich dürfen Musiklehrer und berufstätige Musiker die Anschaffungskosten für ein Musikinstrument als Werbungskosten anrechnen lassen.
Reisekoffer
Flugkapitäne dürfen den Reisekoffer absetzen.
Telefon und Fax
Sollten Sie das Telefon (oder auch das Fax) für Ihre berufliche Tätigkeit nutzen, können Sie die Kosten für die Gespräche, die Anschlussgebühren und die Telefonanlage von der Steuer absetzen. Dafür sollten Sie für das Finanzamt eine Liste mit den privaten und beruflichen Gesprächen erstellen.

Eine Nachfrage über die Dauer der Auflistung beim Finanzamt ist ratsam. Schließlich wollen Sie sich sicher nicht das ganze Jahr mit einer Liste aufhalten. Normalerweise reichen drei Monate aus. Der Finanzbeamte wird dann die Daten aufs Jahr hochrechnen.

Möchten Sie sich den Papierkram für die beruflichen Telefonate ersparen? Dann tragen Sie zwanzig Prozent Ihrer Gebühren, höchstens jedoch 240 Euro im Jahr (20 Euro pro Monat), in Ihre Steuererklärung als Werbungskosten ein. Bevor Sie diese einfache Variante wählen, sollten Sie dennoch eine Liste erstellen. Vielleicht können Sie mit dieser weitaus mehr als die 240 Euro absetzen.

Werkzeug
Sollten Sie Werkzeug beruflich nutzen, können Sie diese auch absetzen.

Auf der nächsten Seite erfahren Sie, ob Sie die Arbeitsmittel sofort oder über einen längeren Zeitraum abschreiben müssen.

Ein Kommentar zu “Computer und Co: Arbeitsmittel von der Steuer absetzen”

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