Computer und Co: Arbeitsmittel von der Steuer absetzen

arbeitsmittel.jpg Wann kann ein Arbeitnehmer seine Brille von der Steuer absetzen? Welches Arbeitsmittel darf er absetzen? Wie sieht es mit der privaten Nutzung aus? Der Steuerdschungel ist groß und undurchsichtig. Damit Sie besseren Durchblick erhalten, haben wir die wichtigsten Aspekte für Sie zusammengefasst.

Arbeitsmittel ist nicht gleich Arbeitsmittel

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(dhe) Ein Arbeitsmittel ist ein Mittel, das zur beruflichen Ausübung benötigt wird. Wenn ein Arbeitnehmer mit seinem eigenen Geld ein solches Arbeitsmittel kauft, kann er die Anschaffungskosten steuerlich geltend machen und so sein zu versteuerndes Einkommen senken.

Das Finanzamt erkennt aber nicht alle Waren als Arbeitsmittel an. Die Finanzbeamten können sich dabei auf Paragraf zwölf des Einkommensteuergesetzes beziehen. Danach darf eine Ware nicht als Arbeitsmittel abgesetzt werden, wenn sie auch privat vom Arbeitnehmer genutzt wird.

Doch auch hier gibt es Regelungen und Steuerurteile, die dem Arbeitnehmer einen gewissen Spielraum lassen. So kann er die kompletten Anschaffungskosten für ein Arbeitsmittel beim Finanzamt absetzen, wenn er es zu 90 Prozent beruflich nutzt.

Bei Computern, Monitoren, Scannern und Telefonen gibt es weitere Ausnahmeregelungen. Diese Arbeitsmittel können bei privater und beruflicher Nutzung auch dann abgesetzt werden, wenn sie im Verhältnis 50:50 genutzt werden.

Unser Tipp
Tragen Sie unbedingt alle Aufwendungen für Arbeitsmittel, die für Sie nicht steuerfrei waren, in die Einkommensteuererklärung ein. (Anlage N).

Sie möchten Ihr zu versteuerndes Einkommen senken? Auf der nächsten Seite finden Sie „eine Liste von absetzbaren Arbeitsmitteln„.

Ein Kommentar zu “Computer und Co: Arbeitsmittel von der Steuer absetzen”

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