Chefsache: Altersvorsorge

Bruttoentgeltumwandlung

[!–T–]

Hier werden die Altersvorsorge-Beiträge aus dem Bruttoeinkommen überwiesen. Staatliche Zulagen gibt es nicht, dafür spart man in der Ansparphase Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

Der steuerfreie Höchstsparbetrag liegt bei 4.320 Euro. Der Betrag setzt sich aus dem begünstigten Höchstbetrag von 2.520 Euro plus dem Zusatzbetrag von 1.800 Euro, der aber sozialversicherungspflichtig ist, zusammen. Ab 2008 sind die gesamten Beiträge sozialversicherungspflichtig. Bis dahin profitiert also auch der Arbeitgeber von der Befreiung, schließlich entfällt auch sein Sozialabgaben-Anteil.

Der Fiskus schlägt im Rentenalter zu, wenn die Auszahlungen voll versteuert werden müssen. Dabei werden auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berechnet. Diese können dann aber auch als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Während die Nettoumwandlung der altbekannten Riester-Rente entspricht, ist die Bruttoumwandlung auch als Eichel-Förderung bekannt.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.