Kategorie: Steuern

Reisekostenrecht 2014: Diese Änderungen sollten Sie kennen

Reisekostenrecht 2014: Diese Änderungen sollten Sie kennen
Wer vorübergehend eine zweite Tätigkeitsstelle übernimmt, die außerhalb der eigenen Wohnung und der ersten Arbeitsstätte liegt, kann die dafür anfallenden Reisekosten steuerlich geltend machen. Seit 1. Januar 2014 ist die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts in Kraft getreten. Die Reform verursacht einige Veränderungen bei der steuerlichen Veranlagung der Reisekosten, die Sie kennen sollten.
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Welche Steuerklassen sind für Ehepaare am günstigsten?

Wenn beide Ehepartner ungefähr gleich viel verdienen, lohnt sich die Steuerklassen-Kombination IV/IV. Bei Ehepaaren mit unterschiedlich hohen Einkommen ist die Steuerklassen-Kombination III/V günstiger, da hier der besser Verdienende steuerlich begünstigt wird.

Berufstätige Ehepaare haben ab 2010 eine zusätzliche Wahlmöglichkeit bei den Steuerklassen. Neben den Steuerklassenkombinationen III/V und IV/IV gibt es nun auch das so genannte Faktorverfahren. Bei der Steuerklassen-Kombination IV-Faktor/IV-Faktor werden von vornherein Freibeträge in der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt. Dadurch ist die Differenz zwischen gezahlter Lohnsteuer und tatsächlicher Steuerschuld am Jahresende geringer

Mit dem Steuerklassenwahl-Rechner können Sie schnell und bequem berechnen, welche Steuerklassen-Kombination am günstigsten für Sie ist.

Was bringt ein Wechsel der Steuerklasse?

Ein Wechsel der Steuerklasse kann ein höheres Nettogehalt nach sich ziehen. Zu viel oder zu wenig gezahlte Steuern werden jedoch im Rahmen der Einkommensteuererklärung wieder ausgeglichen.

Die Steuerklasse wirkt sich aber auf die Höhe von Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosen-, Mutterschafts-, Kranken- oder Altersteilzeitlohn aus. Diese sind nach dem Nettogehalt bemessen, das heißt je höher das Nettogehalt während der Erwerbstätigkeit war, desto höher fallen auch die Lohnersatzleistungen aus. Am günstigsten ist hier die Steuerklasse III. Am ungünstigsten ist die Steuerklassen V. Wenn abzusehen ist, dass einer der Ehepartner Lohnersatzleistungen beziehen wird, kann dieser rechtzeitig die günstigere Steuerklasse III wählen.

Neues Faktorverfahren bei Ehepaaren

Berufstätige Ehepaare haben ab 2010 eine zusätzliche Wahlmöglichkeit bei den Steuerklassen. Neben den Steuerklassenkombinationen III/V und IV/IV gibt es nun auch das so genannte Faktorverfahren. Bei der Steuerklassen-Kombination IV-Faktor/IV-Faktor werden von vornherein Freibeträge in der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt. Dadurch ist die Differenz zwischen gezahlter Lohnsteuer und tatsächlicher Steuerschuld am Jahresende geringer.

Welche Steuerklasse gilt für wen?

Steuerklasse I: Ledige, Verwitwete, Geschiedene, dauerhaft getrennt lebende Ehepaare und Verheiratete mit im Ausland lebendem Ehepartner

Steuerklasse II: Alleinerziehende, die den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend machen können

Steuerklasse III:
– Verheiratete, deren Ehepartner entweder nicht erwerbstätig ist oder als Arbeitnehmer der Steuerklasse V angehört (vorausgesetzt die Ehegatten leben zusammen)
– Verwitwete im ersten Jahr nach dem Tod des verstorbenen Ehegatten
(vorausgesetzt der Verstorbene war unbeschränkt steuerpflichtig und die Ehepartner lebten zusammen)
Die Steuerklassen-Kombination III/V lohnt sich vor allem, wenn ein Ehepartner wesentlich mehr verdient als der andere.

Steuerklasse IV: Verheiratete Ehepartner, die zusammen leben und beide unbeschränkt steuerpflichtig sind. Diese Steuerklasse ist am günstigsten für Ehepartner, die ungefähr gleich viel verdienen.

Steuerklasse V: Verheiratete, wenn der andere Ehepartner in Steuerklasse III ist. (Vorausgesetzt die Ehepartner leben zusammen)
Die Steuerklassen-Kombination III/V lohnt sich vor allem, wenn ein Ehepartner wesentlich mehr verdient als der andere.

Steuerklasse VI: Arbeitnehmer, die bei mehr als nur einem Arbeitgeber beschäftigt sind.

Neu ab 1. Januar 2010: Neues Faktorverfahren bei Ehepaaren
Berufstätige Ehepaare haben ab 2010 eine zusätzliche Wahlmöglichkeit bei den Steuerklassen. Neben den Steuerklassenkombinationen III/V und IV/IV gibt es nun auch das so genannte Faktorverfahren. Bei der Steuerklassen-Kombination IV-Faktor/IV-Faktor werden von vornherein Freibeträge in der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt. Dadurch ist die Differenz zwischen gezahlter Lohnsteuer und tatsächlicher Steuerschuld am Jahresende geringer.