Kategorie: Lexikon

Holdinggesellschaft

Eine Holdinggesellschaft ist eine Dachgesellschaft, die Unternehmen verwaltet, an denen sie eine finanzielle Beteiligung hat. Die Holding produziert selbst keine Güter und erbringt auch keine Dienstleistungen. Sie übt wirtschaftlichen Einfluss auf das verwaltete Unternehmen aus und ist für dessen effiziente Führung zuständig. Die rechtliche Selbständigkeit des beherrschten Unternehmens bleibt erhalten.

Hinzuverdienstgrenze bei Altersrente

Bezieht der Rentner eine Regelaltersrente und hat somit das 65. Lebensjahr vollendet, müssen keine Hinzuverdienstgrenzen beachtet werden.

Rentner, die das 65. Lebensjahr noch nicht erreicht haben oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten, dürfen bis zu 400 € im Monat dazuverdienen.

Die monatliche Hinzuverdienstgrenze darf zweimal im Jahr bis zur doppelten Höhe überschritten werden. Demnach dürfen dann bis 800 Euro verdient werden. Dies ist lohnenswert, wenn der Arbeitgeber z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld vergütet.

Hinzuverdienstgrenze

Die Hinzuverdienstgrenze zeigt auf, bis zu welcher Höhe ein Rentner Arbeitseinkommen dazu verdienen darf. Die Höhe richtet sich nach der Art des Rentenbezugs (Altersrente, Hinterbliebenenrente oder Rente wegen Erwerbsminderung).

Außerdem ist es für die Berechnung wichtig, ob der Verdienst in den alten oder neuen Bundesländern erzielt wird und wie hoch das Einkommen in den letzten drei Kalenderjahren vor Renteneintritt war.

Hinterbliebenenrente

Die Hinterbliebenenrente, auch Witwen- und Waisenrente genannt, ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung im Todesfall des Versicherten.

Durch Auszahlung der Rente soll die Existenz der Hinterbliebenen gesichert werden, da ja Gehalt bzw. Unterhalt wegfällt. Um die Hinterbliebenenrente zu erhalten, muss der Verschiedenen mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.

Hilfsmittel

Als Hilfsmittel gelten z.B. Brillengläser, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Arm- und Beinprothesen, Geh- und Stützapparate, Brillengestelle, Gipsschalen, orthopädische Schuhe, Leihbinden, Gummistrümpfe, Einlagen, Krankenfahrstühle.