Kategorie: Produkthaftpflicht

Bei der Haftpflicht gibt es keine Kompromisse

Bei der Haftpflicht gibt es keine Kompromisse-Anzeige-

Eine Haftpflichtversicherung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, wie etwa die Krankenversicherung oder die Autoversicherung. Trotzdem ist es DIE Versicherung, die wirklich jeder abschließen sollte.
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HDI-Gerling überarbeitet seine Haftpflichtsparte

Im Juli 2012 stellt die HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG umfassend überarbeitete Haftpflichtprodukte zur Verfügung. Mit vielen Highlights und im Sinne der Haftungssicherheit und Kundenfreundlichkeit hat der Versicherer sein Leistungsangebot in der Vermögensschaden-Haftpflicht, der Berufshaftpflicht für Ärzte und Gesundheitsfachberufe, der Berufshaftpflicht für Architekten, Ingenieure und Sachverständige sowie in der Betriebshaftpflicht weiter verbessert.

Auf Basis der langjährigen Erfahrung, über die HDI-Gerling in der Haftpflichtversicherung verfügt, bietet der Versicherer mit der neuen Bedingungs- und Tarifgeneration umfangreiche Deckungskonzepte mit vielen herausragenden Leistungen. Die Konzepte sind so gestaltet, dass Kunden umfassend abgesichert sind und zu jeder Zeit den vollen Überblick über ihren Versicherungsschutz haben.

Neben einem Mehr an Übersichtlichkeit hat HDI-Gerling seinen Haftpflichtversicherungsschutz auch mit zusätzlichen Leistungen erweitert. Dazu gehören die Reduzierung der Selbstbeteiligung in vielen Bereichen und das Anheben verschiedener Sublimits. Darüber hinaus, erwarten Versicherungsnehmer in den verschiedenen Sparten unter anderem folgende Highlights:

Vermögensschaden-Haftpflicht für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte

   – Abwehrschutz beim Vorwurf wissentlicher Pflichtverletzung
   – Mitversicherung von Insolvenzverwaltertätigkeiten
   – Reduzierung bei Grundprämien, Sozienstaffel und Mitarbeiterberechnung

Heilwesen-Haftpflicht für Ärzte und Gesundheitsfachberufe

   – Personen-, Sach- und Vermögensschaden mit einer jährlichen dreifach Maximierung
   – Innovatives Spezialkonzept für Großpraxen (ab 4 Partnern)
   – „Prophylaxe vor Therapie“ – neue Kooperationen mit Vorteilen für die Versicherungsnehmer

Planungshaftpflicht für Architekten, Ingenieure und Sachverständige

   – Deckungssummenerhöhung für Sach- und Vermögensschäden
   – Lockerung der Berufsbildklausel, z. B. Baustofflieferantenanteil
   – Spezielle Angebote für Kleinbüros und Existenzgründer

Betriebshaftpflichtprodukte für Firmenkunden

   – Modernes Haftpflichtkonzept für produzierende und Großhandels-Betriebe inkl. Quasihersteller
   – Erweiterung „Sonstige Vermögensschäden“ z. B. bei Schäden aus Datenverlust
   – Verbesserung der Selbstbehalts-Positionen bei UHV- und USV-Basisrisiken

„Für die Freien Berufe, sowie kleine und mittlere Unternehmen ist es besonders wichtig, einen zuverlässigen, zeitgemäß aufgestellten Versicherer als Partner an der Seite zu haben“, weiß Gerhard Frieg, Vorstand Produktmanagement und Marketing HDI-Gerling. „Als einer der führenden Versicherer Deutschlands im Bereich Haftpflicht ist es HDI-Gerling daher besonders wichtig, den traditionell hohen Leistungsstandard zu halten und beständig weiter zu entwickeln.“

Die HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG bietet Sachversicherungslösungen für Privatkunden und Firmenkunden. Dabei reicht die Angebotspalette von Kfz-Versicherungen über private Haftpflicht- und Hausratversicherungen bis hin zu Komplettlösungen für kleine und mittlere Unternehmen und speziellen, berufsbezogenen Lösungen für Freie Berufe. Auf den Beratungs- und Serviceanspruch von Versicherungskunden geht HDI-Gerling Firmen und Privat deutschlandweit mit einer eigenen Ausschließlichkeitsorganisation sowie kooperierenden Versicherungsmaklern ein. HDI-Gerling Firmen und Privat gehört zum Talanx-Konzern, der nach Prämieneinnahmen (2011) drittgrößten deutschen und elftgrößten europäischen Versicherungsgruppe (1).

(1) Quelle: KPMG 2012 auf der Grundlage der Geschäftsberichte der jeweiligen Versicherungsgesellschaften

Pressemitteilung der HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG

Telefónica Germany führt Internet-Versicherung ein

Als erster Netzbetreiber schützt Telefónica Germany seine Kunden ab sofort vor Schäden durch Online-Kriminalität. Die Internet-Versicherung schließt den Missbrauch persönlicher Daten, Betrug beim Online-Shopping sowie Schäden an der von Telefónica Germany bereitgestellten Hardware ein. Kunden erhalten zudem Unterstützung über eine 24-Stunden-Helpline. Die Versicherung kostet nur fünf Euro monatlich.

„Mit unserer Internet-Versicherung sind wir der Vorreiter im deutschen Markt und tragen der steigenden Bedrohung durch Internet-Kriminalität Rechnung“, erklärt Michiel van Eldik, Managing Director Wholesale & Partner Management bei Telefónica Germany. „Zusätzlich zu unserer etablierten Handy-Versicherung komplettieren wir damit unser Service-Angebot. Das Online-Shopping, Surfen und die Nutzung sozialer Netzwerke werden für unsere Kunden noch sicherer.“

Ab sofort haben deutschlandweit alle Kunden mit O2 Postpaid-Vertrag oder Prepaid-Karte die Möglichkeit eine Internet-Versicherung abzuschließen. Besonders praktisch: Je Versicherungsvertrag können bis zu sechs weitere Familienmitglieder mit eingeschlossen werden.

Folgende Leistungen bietet die Versicherung:
– Missbrauch persönlicher Daten (Zahlungsdaten und personenbezogene Daten): Schadenssumme bis zu 10.000 Euro
– Schäden bei Online-Einkäufen oder betrügerischen Online-Zahlungsvorgängen: Abdeckung pro Versicherungsfall von 100 bis 500 Euro, maximal zwei Schadenfälle innerhalb von zwölf Monaten
– Diebstahl oder Beschädigung des Telefónica Germany DSL-Routers, -Modems oder Surfsticks, durch unvorhersehbare Ereignisse: Ersatz der Telefónica Germany Hardware (DSL-Router, Modem, Surfstick) bis zu 200 Euro

Kundenfreundlich wird das Angebot durch die monatliche Kündigungsfrist, die kostenlose Helpline für die Schadenmeldung und Beratung sowie den bequemen Abschluss des Versicherungsvertrags unter www.o2.de/goto/internet-versicherung.

Pressemitteilung der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG

ARAG: Kulanz im Hitzechaos

Nicht nur die Temperaturen erreichen in diesem Sommer Rekordwerte, sondern auch die damit verbundenen Schäden. Besonders betroffen sind Reisende, die unter den defekten Klimaanlagen der Deutschen Bahn zu leiden haben. Nicht ausgelegt für Temperaturen über 32 Grad Celsius, bricht die Klimaregelung in vielen Zügen zusammen, Hitzeschlag und Ohnmacht sind das Ergebnis. Welche Leistungen Sie in diesem Fall von der Deutschen Bahn erwarten können, darüber klären die ARAG Experten auf.

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TÜV Rheinland: Fußschablone hilft bei der Auswahl

Kinder tragen häufig zu kleine Schuhe, was zu dauerhaften Fehlstellungen der Zehen führen kann, wie eine aktuelle Untersuchung der Medizinischen Universität Wien bei drei- bis sechsjährigen Kindern ergeben hat. „Darum sollten Eltern im Fachgeschäft den Kinderfuß messen lassen“, rät Dr. Karl Sander von TÜV Rheinland, der Kinderschuhe auf ihre Qualität prüft. Wichtig ist, das Ergebnis mit der Innenlänge des Schuhs zu vergleichen. Sie sollte 12-17 Millimeter größer sein, damit der Fuß beim Laufen gut abrollen kann. Alternativ kann man zu Hause selbst eine Fußschablone anfertigen. Dazu stellt sich das Kind auf ein festes Papier und die Eltern fahren die Umrisse der Füße nach. Wenn die ausgeschnittene Schablone in den Schuh passt, ohne zu verknicken, haben auch die Füße genug Raum.

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ARAG: Verbraucher muss Kosten für Hinsendung der Ware nicht tragen

Die Beklagte betreibt ein Versandhandelsunternehmen. Sie stellt ihren Kunden für die Zusendung der Ware einen Versandkostenanteil von pauschal 4,95 Euro pro Bestellung in Rechnung. Der Kläger nimmt die Beklagte auf Unterlassung der Erhebung solcher Kosten nach Ausübung des Widerrufs- oder Rückgaberechts bei Fernabsatzgeschäften in Anspruch.

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ADAC: Telefonate mitschneiden ohne Erlaubnis verboten

Der Inhalt eines Telefonats zwischen Vertragspartnern kann in einem Prozess nicht verwertet werden, wenn keine Einwilligung des Gesprächsteilnehmers zum Mitschneiden vorliegt. So entschied der BGH in einem Urteil vom 17. 2. 2010 (Aktenzeichen VIII ZR 70/07). Auch das Mithören eines Dritten ist vor Gericht wertlos, wenn keine Zustimmung eingeholt wurde. Zu Beweiszwecken sollte der Inhalt des Gespräches unmittelbar nach dem Telefonat protokolliert werden.

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DSH: Schwere Verbrennungen durch vergrabenen Einmalgrill

Heiße Einmalgrills dürfen nicht im Sand oder in der Erde vergraben werden. Die Kohle heizt noch lange nach und sorgt für eine glühend heiße Oberfläche. Wer dort arglos hintritt, kann schwere Verbrennungen an den Fußsohlen erleiden. Darauf weisen der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Berlin, und die Aktion DAS SICHERE HAUS (DSH), Hamburg, hin.

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