Kategorie: Policendarlehen

BVR: Neue Regeln für Verbraucherkredite

Ab 11. Juni dieses Jahres treten neue gesetzliche Vorgaben für Verbraucherkredite europaweit in Kraft. Die Bestimmungen gelten für Anschaffungsdarlehen, Überziehungsmöglichkeiten und Immobiliendarlehen. Wer beispielsweise ein Auto über einen Konsumentenkredit finanzieren will, trifft dann auf neue Klauseln. Von den neuen Regelungen ausgenommen sind hingegen Kleinkredite bis 200 Euro sowie Arbeitgeber- oder Förderdarlehen. Ziel des Gesetzgebers ist es, einheitliche und transparentere Regelungen zu schaffen und damit den Binnenmarkt weiter zu stärken. Die Neuerungen enthalten auch erweiterte Informations- und Erläuterungspflichten der Banken, die Kreditentscheidungen der Kunden erleichtern sollen.
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Verbraucherzentrale: Reform der Finanzaufsicht muss Priorität haben

Nicht akzeptabel wäre aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), die geplante Reform der Finanzaufsicht auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Über entsprechende Pläne von Bundesfinanzminister Schäuble hatten heute verschiedene Medien berichtet. „Eine Verschiebung wäre grundfalsch und käme die Verbraucher teuer zu stehen“, kritisiert Vorstand Gerd Billen.
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Policendarlehen – Eine Alternative zum Ratenkredit

Bei einem finanziellen Engpass muss man nicht sofort seine Kapitallebensversicherung kündigen. Eine kostengünstige Alternative bieten Banken und Versicherer: das Policendarlehen. Hierbei beleiht der Verbraucher seine Kapitallebens- oder Kapitalrentenversicherung. Aufgrund der niedrigeren Zinsen und Gebühren ist das Policendarlehen oft günstiger als ein Ratenkredit.

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Policendarlehen: Der Kredit ohne Schufa

 Policendarlehen: Der Kredit ohne Schufa Eine attraktive Alternative zur vorzeitigen Kündigung der Kapitallebens- oder Kapitalrentenversicherung kann ein Policendarlehen sein. Bei diesem Darlehen beleiht der Verbraucher sein eigenes Geld. Eine Schufa-Auskunft ist somit nicht notwendig.
Wie ein Policendarlehen funktioniert zeigt der folgende forium.de-Finanztipp.

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