Kategorie: Pferdehalter-Haftpflicht

ERGO mit deutlichem Aufwärtstrend

ERGO ist gut durch das allgemein schwierige Geschäftsjahr 2009 gekommen. Dies zeigen die Zahlen, die auf der heutigen Bilanzpressekonferenz der ERGO Versicherungsgruppe vorgestellt wurden. Das Konzernergebnis wurde gegenüber dem Vorjahr deutlich auf 173 (73) Mio. Euro gesteigert. Bei den gesamten Beitragseinnahmen verzeichnet das Unternehmen einen erfreulichen Anstieg von 7,6 Prozent auf 19,0 (17,7) Mrd. Euro.
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Sturmtief „Xynthia“: Betroffene sollen sich schnell an ihren Versicherer wenden

Die Betroffenen des Sturmtiefs „Xynthia“ sollen sich schnell mit ihrem Versicherer in Verbindung setzen und ihre Schäden melden. Das raten die deutschen Versicherer ihren Kunden. „Die meisten Schäden an Häusern und Autos sind in der Regel versichert, denn ab Windstärke acht kommen die Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung für Schäden auf. Die Versicherer werden ihren Kunden schnell und unbürokratisch helfen und können auch den Kontakt zu Handwerkern herstellen“, teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Montag in Berlin mit. Von Windstärke acht an spricht man von Sturm. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 Kilometer je Stunde. Sturmtief „Xynthia“ fegte am Sonntag mit bis zu 166 Kilometern je Stunde über Deutschland hinweg.

Dabei kommt die Wohngebäudeversicherung für Gebäudeschäden auf, die etwa durch umgefallene oder abgebrochene Bäume, Äste, Schornsteine und Masten entstanden sind. Wenn der Sturm das Dach abgedeckt oder Fensterscheiben eingedrückt hat, sind Folgeschäden durch Niederschläge ebenfalls versichert.

Die Hausratversicherung ersetzt Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung. Auch in diesem Fall sind die Folgeschäden – die etwa nach einer Dachabdeckung am Hausrat auftreten können – mitversichert.

Schäden am Auto sind durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt. Dabei werden nicht nur die Schäden ersetzt, die der Sturm direkt am Wagen verursacht, wenn etwa das Fahrzeug umgekippt sein sollte, sondern auch Schäden, die durch umherfliegende Gegenstände wie Ziegel oder Äste, entstanden sind. Einen Verlust ihres Schadenfreiheitsrabatts brauchen Vollkaskoversicherte nicht zu befürchten; Sturmschäden werden als Teilkaskoschäden abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt.

Pressemitteilung vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft

Panikreaktion der Bâloise auf wegbrechende Außendienstorganisation beim Deutschen Ring

Aufgrund der Unsicherheit über ihre berufliche Zukunft in der Außendienstorganisation des Deutschen Rings haben sich in den letzten Wochen vermehrt Außendienstpartner und Führungskräfte aus dem Außendienst bei der SIGNAL IDUNA Gruppe beworben. „Die Bâloise reagiert darauf nun in einer Panikreaktion mit dem Aufbau einer eigenen Außendienstorganisation für die Sach- und Lebensversicherung des Deutschen Rings“, sagt Reinhold Schulte, Vorsitzender der Vorstände der SIGNAL IDUNA Gruppe.
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Beginn des Versicherungsschutzes

Der Beginn des Versicherungsschutzes, auch materieller Versicherungsbeginn genannt, ist der Zeitpunkt, ab dem die Versicherung im versicherten Schadensfall eine Leistung übernimmt. Dieser Beginn ist entweder der Vertragsabschluss oder ein Zeitpunkt, der nach dem Ablauf einer vereinbarten Wartezeit liegt. Für Schäden, die vor dem Beginn des Vertrages oder vor dem Ablauf einer Wartezeit eintreten, gibt es keinen Versicherungsschutz