Bundesrat lehnt EU-Verbraucherrechtsrichtlinie ab

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die heutige Stellungnahme des Bundesrats, in dem dieser der aktuellen EU-Verbraucherrechtsrichtlinie eine deutliche Absage erteilt.

„In der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Fassung würde die Richtlinie zu spürbaren Verschlechterungen im deutschen Verbraucherschutzrecht führen“, sagt Vorstand Gerd Billen. Der Bundesrat benennt zahlreiche Kritikpunkte, die belegen, dass die Richtlinie nur mit erheblichen Änderungen in Kraft treten darf.

Der aktuell debattierte Richtlinienvorschlag KOM (2008) 614 „Rechte der Verbraucher“ soll weitreichende Befugnisse der EU zur Vereinheitlichung nationaler Verbraucherrechte einführen.

In der Folge müssten die Mitgliedstaaten ihr innerstaatliches Recht anpassen und dürften keine darüber hinausgehenden Verbraucherschutzrechte erlassen.

In Deutschland stünden wichtige Verbraucherschutzregeln wie etwa die kostenlose Rücksendung im Versandhandel und Widerrufsrechte bei Internetauktionen oder bei telefonisch geschlossenen Verträgen auf dem Prüfstand und müssten auf niedrigerem Niveau festgeschrieben werden.

Verschlechterungen drohen auch im Gewährleistungsrecht und beim Schutz vor unzulässigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

„Die Bundesländer haben sich mit ihrem Votum vorbildlich hinter die Interessen der Verbraucher gestellt“, kommentierte Gerd Billen die Stellungnahme des Bundesrats. Auch die Bundesregierung hat bereits erkennen lassen, dass sie sich in Brüssel für Verbesserungen einsetzen werde.

Mit Blick auf die bevorstehende Europawahl im Juni appelliert der Verbraucherzentrale Bundesverband an die Abgeordneten des Europaparlaments, sich zu einem hohen Verbraucherschutzniveau in Europa zu bekennen und dem Richtlinienvorschlag in der vorliegenden Fassung eine ähnlich deutliche Absage zu erteilen.

Gerd Billen: „Wir brauchen keine Verbraucherschutzrichtlinie, die den Verbraucherschutz schwächt und gleichzeitig den EU-Mitgliedstaaten jegliche Handlungskompetenz entzieht.“

In der neuen Richtlinie sollen vier bestehende EU-Richtlinien, die den Kern des europäischen Verbraucherrechts bilden, zusammengefasst werden.

Fernabsatzverträge (Internet- und sonstiger Versandhandel), Haustürgeschäfte, Gewährleistungsrechte und andere kaufrechtliche Bestimmungen sowie das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen dadurch für die ganze EU abschließend geregelt werden.

Ziel der Kommission ist eine Vereinheitlichung auf Grundlage der sogenannten Vollharmonisierung, um Händler im Internet zu mehr grenzüberschreitenden Angeboten zu ermutigen.

Nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes mangelt es aber nicht an grenzüberschreitenden Angeboten, sondern am Vertrauen der Verbraucher, diese Angebote auch anzunehmen.

„Wie die EU mit weniger Verbraucherschutz das Vertrauen der Bürger in den europäischen Binnenmarkt stärken will, ist für uns nicht nachvollziehbar“, kommentiert Vorstand Gerd Billen das Vorhaben aus Brüssel.

Pressemitteilung des vzbv

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