Bis zu welchem Alter sind Kinder in der Haftpflichtversicherung der Eltern mit eingeschlossen?

Unverheiratete und noch nicht volljährige Kinder sind in der Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Der Versicherungsschutz gilt auch für volljährige Kinder, wenn sich diese in einer ununterbrochenen Schul- oder sich einer hieran unmittelbar anschließenden beruflichen Erstausbildung (nicht Fortbildung) befinden.

Außerdem gilt, dass Kinder unter 7 Jahren für die von ihnen verursachten Schäden nicht verantwortlich und daher nicht haftbar zu machen sind. Bei Verkehrsangelegenheiten haften Kinder sogar erst ab 10 Jahren.

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