Unverheiratete und noch nicht volljährige Kinder sind in der Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Der Versicherungsschutz gilt auch für volljährige Kinder, wenn sich diese in einer ununterbrochenen Schul- oder sich einer hieran unmittelbar anschließenden beruflichen Erstausbildung (nicht Fortbildung) befinden.
Außerdem gilt, dass Kinder unter 7 Jahren für die von ihnen verursachten Schäden nicht verantwortlich und daher nicht haftbar zu machen sind. Bei Verkehrsangelegenheiten haften Kinder sogar erst ab 10 Jahren.