Solange Ihr Kind noch nicht volljährig ist, erhalten Sie in jedem Fall Kindergeld.
Darüber hinaus besteht der Anspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen etwa, wenn das Kind eine Ausbildung absolviert. Seit 2007 ist die Altersgrenze zum Kindergeldbezug für Kinder in Aubildung stufenweise gesenkt worden:
Für Kinder, die bis 1981 geboren sind, gibt es Kindergeld noch bis zum 27. Lebensjahr. Für Kinder, die bis 1982 geboren sind, bis zum 26. Lebensjahr und für Kinder, die ab 1983 geboren sind, gibt es Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr.
Hat das Kind einen Zivildienst oder Grundwehrdienst abgeleistet, verlängert sich die mögliche Bezugszeit um die entsprechende Zeit des abgeleisteten Dienstes.
Ist Ihr Kind bis 21 Jahre alt und arbeitsuchend gemeldet, haben Sie ebenfalls noch Anspruch auf Kindergeld. Für volljährige Kinder gilt der Anspruch jedoch nur, wenn das Kind kein Einkommen über dem Grenzbetrag von derzeit 8004 Euro (bis 2009: 7.680 Euro) bezieht.
Bei einem Kind, das wegen seiner Behinderung nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen und kein Einkommen über dem Grenzbetrag hat, besteht Anspruch auf Kindergeld ohne Altersbeschränkung. Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.
# | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
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1 | ING-DiBa | Extra-Konto (Neukunden) | 0,75% |
2 | Renault Bank direkt | Tagesgeld Online | 0,70% |
3 | Consorsbank | Tagesgeld (Neukunden) | 0,60% |
Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für Kinder, die noch nicht volljährig sind. Darüber hinaus kann das Kindergeld aber auch bis zum 25. Lebensjahr ausgezahlt werden, wenn sich das Kind in der Ausbildung befindet. Für volljährige Kinder gilt der Anspruch jedoch nur, wenn sie kein Einkommen über dem Grenzbetrag beziehen. Wir verraten Ihnen, wie Sie in einem solchen Fall Ihr Kindergeld retten können.
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