Bis in welche Höhe kann ich die Beiträge als Sonderausgaben geltend machen?

Für die Steuerjahre 2006 und 2007 können steuerliche Vorteile durch den Sonderausgabenabzug bis zu einer Höhe von 1.575 Euro geltend gemacht werden. Seit 2008 können maximal 2.100 Euro als Sonderausgaben abgezogen werden. So lohnen sich die Steuervorteile besonders für gut verdienende Sparer. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Ihnen über die Zulage hinaus eine weitere Steuererstattung zusteht. Eine Steuererstattung durch Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs wird direkt vom Finanzamt ausgezahlt.

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