Werden Arzneimittel per Rezepte verordnet, werden die Kosten bis zu 100 Prozent erstattet. Dabei muss der privat Versicherte gegebenenfalls eine Selbstbeteiligung zahlen. Weitere Zuzahlungen sind aber nicht erforderlich. Neben einer ärztlichen Verordnung ist auch das Beziehen der Arzneimittel aus der Apotheke Voraussetzung für die Erstattung.