Betrug per Überweisung

Die Tricks der Überweisungsbetrüger

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Auf den ersten Blick scheint Betrug per Banküberweisung fast unmöglich zu sein. Immerhin kann jeder Bankkunde nachprüfen, wer der Empfänger des Geldsegens ist. Allerdings gilt das nur für echte Bankkunden und nicht für Betrüger, die sich mit falschen Papieren ein Bankkonto erschleichen. Häufig scheint so viel kriminelle Energie aber gar nicht notwendig zu sein, da es immer noch Bankfilialen gibt, in denen die Identität von Neukunden gar nicht oder nur unzureichend überprüft wird.
Wenn die Gauner erst einmal ein Konto unter falschem Namen eröffnet haben, brauchen sie nur noch auf die Überweisungen zu warten und das Geld abzuheben. Besonders dreist waren Unbekannte in Frankfurt, denen wenige Tage nach Kontoeröffnung 46.000 Euro in bar ausgezahlt wurden. Das Geld gehörte einem Ehepaar in Norddeutschland, das die letzte Rate für eine Eigentumswohnung zahlen wollte. Den Überweisungsschein hatten die Täter wohl aus dem Briefkasten der Bank entwendet. Dann stellten sie einen neuen Schein mit der eigenen Kontonummer und gefälschter Unterschrift aus.
Das Ehepaar hatte dabei Glück im Unglück. Die Bank ist für den Schaden aufgekommen, da der Fehler eindeutig nicht bei dem Kunden lag. Grundsätzlich ist die Haftungsfrage aber umstritten. Wenn die Bank behauptet, dass kein Betrug vorliegt und die Unterschrift sorgfältig geprüft wurde, liegt die Beweislast wieder beim Kunden. Problematisch sind auch die Fälle, in denen die Schuld bei der Bank liegt, den Kunden aber die überwiesenen Beträge gar nicht auffallen – weil sie die Kontoauszüge nur unregelmäßig überprüfen.
Wer also das Opfer eines solchen Unterschriften-Betrugs wird, muss sich möglicherweise auf einen Rechtstreit mit dem Geldinstitut gefasst machen.

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