Deckungserweiterungen
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Abhängig von der Betriebsart sind unter anderem folgende Deckungserweiterungen möglich:
- Abwasserschäden: z.B. wenn durch Abwässer ein Senk- oder Unterspülungsschaden an einem Gebäude entsteht.
- Auslandschäden: die Standard-Betriebshaftpflicht gilt nur im Inland. Die Deckung kann auf Schadensereignisse im Ausland erweitert werden (oft Einschränkungen bei Export nach USA/Kanada)
- Be- und Entladeschäden
- Abhandenkommen bzw. Schäden an Belegschafts-/Besucherhabe
- Mietsachschäden: Umfassende Deckung gilt für alle Mieträumlichkeiten (nicht nur Messe-/ Ausstellungsräume oder Hotelzimmer) und zahlt nicht nur bei Brand- und Explosionsschäden.
- Nachhaftung: kann wichtig sein, wenn der Betrieb in absehbarer Zeit aufgegeben werden soll. Dann zahlt die Versicherung auch für Schäden, die zwar während der Versicherungszeit verursacht wurden, aber erst nach Beendigung der Versicherung erkennbar werden.
- Schlüsselverlust bei kurzfristig überlassenen Schlüsseln
- Medienverluste: Strom- Gas- oder Wasserverluste infolge fehlerhafter Montage oder Wartung
- Leitungsschäden