Stellen Kunden, Auftraggeber oder Dritte Schadenersatzansprüche an das Unternehmen, prüft die Haftpflichtversicherung zunächst, ob diese Ansprüche gerechtfertigt sind. Kommt es dabei zu einem Gerichtsverfahren, werden die Prozess-, Anwalts- und Gutachterkosten übernommen.
Die Haftpflichtversicherung ist also eine passive Rechtsschutzversicherung. Bei berechtigten Ansprüchen leistet die Versicherung im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme. Die Regeldeckungssumme beträgt 2.000.000 Euro für Personen-, 1.000.000 Euro für Sach- und 100.000 Euro für allgemeine Vermögensschäden.
Diese Deckungsbeträge sind aber nur ungefähre Vorgaben, bei Bedarf kann die Deckungssumme erweitert werden. Ein Anhaltspunkt bei der Wahl der Höchstdeckung ist die Frage, wie teuer ein Schaden maximal werden kann.
Egal ob Sie passive oder aktive Hilfe leisten - ob Sie Geld an eine gemeinnützige Organisation spenden oder ehrenamtlich tätig werden. Mit dem neuen "Hilfen für Helfer"-Gesetz bekommen engagierte Bürger Unterstützung vom Staat. Lesen Sie hier, wie die konkrete Förderung in den Bereichen Steuern und Versicherungen aussieht.
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Vielen Anlegern flattert zurzeit eine Kundeninformation ihrer Bank ins Haus. Denn zum 1. November 2007 treten wichtige gesetzliche Neuregelungen für Wertpapiergeschäfte in Kraft. Anleger sollen versteckte Gebühren leichter erkennen können. Auch müssen Finanzberater ihre Geschäftsbeziehungen zu Banken offen legen. Alles zum Wohle der Kunden. Kritiker bemängeln aber die vielen Ausnahmen des neuen Gesetzes.
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