Betriebshaftpflichtversicherung – Pannen und Fehler im betrieblichen Alltag absichern

Versicherte Risiken

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Grundsätzlich sind nur die Eigenschaften und Rechtsverhältnisse versichert, die bei Vertragsabschluss angegeben werden. Die Risiken werden entweder einzeln aufgezählt oder sie gehen aus der Betriebsbeschreibung hervor.

Die meisten Verträge enthalten eine Vorsorgeversicherung, die neue Gefahren vorläufig mitversichert. Zum Ablauf des Vertragsjahrs erhält der Versicherungsnehmer einen Risikoerfassungsbogen, in dem die Änderungen mitgeteilt gemacht werden.

Ob Handel, Industrie, Gastronomie oder Handwerk – die Risiken sind in jeder Branche unterschiedlich. Deshalb bieten die Versicherer auch keine allgemeine Betriebshaftpflichtpolice an, sondern maßgeschneiderte Lösungen.

Der Versicherungsumfang richtet sich unter anderem nach Art, Größe, Tätigkeitsfeld und besonderen Risiken des Unternehmen. Die Grundlage bilden die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB), die branchenüblichen „besonderen Bedingungen“ ergänzen den Versicherungsvertrag.

Kern der Betriebshaftpflichtversicherung ist die Abdeckung des Betriebsstättenrisikos. Darunter fallen alle Schäden, die durch Personal, Betriebsmittel aber auch Gebäude und Grundstücke der Firma entstehen.

Rutscht beispielsweise ein Geschäftspartner bei Glatteis auf dem Firmenparkplatz aus oder löst ein Handwerker bei einem Kunden versehentlich einen Wasserschaden aus, fällt dies unter die Betriebsstättenhaftpflicht.

Sie umfasst auch Nebenrisiken wie Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht und Bauherrenhaftpflicht für betriebliche Bauvorhaben. Fahren auf dem Firmengelände nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge (z.B. Gabelstapler) oder Arbeitsmaschinen, so sind auch diese mit versichert.

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