Laut Sozialgesetzbuch V sind Studenten bis zum Ende des 14. Semesters oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres versicherungspflichtig. Sie müssen sich also mindestens über eine gesetzliche Krankenkasse versichern.
Ob sie dort selbst einen Versicherungsbeitrag zahlen oder kostenlos mitversichert sind, hängt vom Versicherungs-Status der Eltern und vom Alter der Studentin oder des Studenten ab.
Sind beide Eltern Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung, kann der Student bis zu seinem 25. Lebensjahr familienversichert bleiben, ohne dass ihm weitere Kosten entstehen – vorausgesetzt sein Einkommen und die wöchentlichen Arbeitsstunden liegen nicht über der vorgeschriebenen Grenze. Wehr- oder Zivildienst können diese Zeit der Familienversicherung verlängern.