Besteht der Schutz der Haftpflichtversicherung automatisch bei eheähnlichen Gemeinschaften?

Die meisten Versicherungen machen meist keinen Unterschied zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren. Der Partner kann also beitragsfrei mitversichert werden. Einigt sich das Paar auf eine Versicherung bleibt in der Regel der ältere Vertrag bestehen. Der Partner, dessen Versicherung ausläuft, muss dann in den weiterlaufenden Vertrag eingeschlossen werden. Eine Mitteilung an die Versicherungen ist also notwendig.

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