Berufshaftpflichtversicherung

Anwälte / Notare

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Rechtsanwälte und Notare haften grundsätzlich unbegrenzt, wenn ihren Mandanten durch Fristversäumnisse, falsche Beratung, Prozessführung oder Beurkundung ein Vermögensschaden entsteht. Während Rechtsanwälte ihre Haftung durch Einzelvereinbarungen mit ihren Mandanten auf 250.000 Euro begrenzen können, haben Notare diese Möglichkeit nicht. Bei ihnen ist auch die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche mit 30 Jahren wesentlich höher als bei Rechtsanwälten.

Für diese endet die Frist schon nach drei Jahren. Die Bundesnotarordnung und die Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichten zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden. Anwälte müssen mindestens 250.000 Euro versichern, bei Notaren ist die Mindestversicherungssumme doppelt so hoch.

Mitversichert sind oft Tätigkeiten des Rechtsanwalts als Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker, Vormund und Notarsvertreter. Betätigt sich der Anwalt dagegen als Makler, Vermögensverwalter oder Aufsichtsratsmitglied, sind diese Berufsfelder nicht geschützt.

Die Beschäftigung mit europäischem Recht ist in der Regel versichert, außereuropäische Fälle müssen jedoch gesondert eingeschlossen werden.

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