Berufshaftpflichtversicherung

Architekten / Bauingenieure

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Neben selbständigen Architekten und Bauingenieuren brauchen auch beratende Ingenieure (z.B. Vermessung, Tragwerksplaner) eine Berufshaftpflichtversicherung. Sie haften nicht nur für eigene Fehler, sondern auch für die ihrer Mitarbeiter. Die Berufshaftpflichtpolice deckt die Bereiche Planung, Konstruktion, Beratung, Objektüberwachung und Begutachtung ab.

Eine einheitliche Mindestversicherungssumme gibt es nicht. Die jeweiligen Landesbauordnungen schreiben für die verschiedenen Tätigkeitsfelder unterschiedliche Versicherungssummen vor. Eine Deckung von 2.000.000 Euro für Personen- und 300.000 Euro für sonstige Schäden dürfte in den meisten Fällen ausreichen. Allerdings sollte die Versicherungssumme 10 bis 20 Prozent der Baukosten nicht unterschreiten. Für besonders hohe Bausummen gibt es die Möglichkeit einer Exzedentenversicherung. Sie erhöht die Deckung einer bestehenden Police und kann gegebenenfalls auch bei einem anderen Anbieter abgeschlossen werden.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich in der Regel auf Deutschland und Europa bzw. die EU-Länder.

Folgende Punkte kann der Vertrag enthalten:

  • Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften
  • Mietsachschäden
  • Subunternehmer
  • Schäden aus Überschreitung der Kosten
  • Schäden aus Überschreitung von Fristen und Terminen

Vorsicht! Werden garantierte Termine oder Kostenrahmen überschritten, zahlt die Versicherung normalerweise nicht.

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