Belege für die Steuererklärung: So gewinnen Sie den Papierkrieg!

Spendenquittungen aufheben

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Das Finanzamt wollte bis zum Steuerjahr 2006 ab einer Höhe von 100 Euro eine Bescheinigung von der Spendenorganisation sehen. Mit dem Steuerjahr 2007 wurde diese Nachweisgrenze auf 200 Euro angehoben. Falls dieser Nachweis für das Steuerjahr 2007 noch nicht in Ihrem Briefkasten lag, sollten Sie bei der Organisation, die Sie mit einer Spende bedacht haben, nachfragen. In der Regel verschicken die Spendenorganisationen in den ersten Monaten des neuen Jahres die entsprechenden Spendenbelege automatisch. Gleiches gilt auch für Ihre möglichen absetzbaren Mitgliedsbeiträge!

Für kleine Spenden, das heißt Spenden unter 200 Euro unterscheidet man zwischen öffentlichen und privaten Spendenorganisationen.

Bei Spenden an Schulen, Jugendclubs oder andere öffentliche Empfänger reicht ein einfacher Kontoauszug oder ein abgestempelter Einzahlungsbeleg völlig aus.

Bei Spenden an private Organisationen, wie Greenpeace oder den Malteser Hilfsdienst, verlangt das Finanzamt aber einen Nachweis, aus dem die Steuerbefreiung und die Verwendung als Spende bzw. Mitgliedsbeitrag eindeutig hervorgehen. Normalerweise ist das kein Problem, denn diese Organisationen gestalten ihre Spendenformulare, in denen Sie nur noch ihre Kontonummer und Spendenhöhe eintragen müssen, steuer- und spenderfreundlich. Meistens erhalten Sie vom Bankangestellten einen entsprechenden Beleg.

Weiterer Hinweis: Sollten Sie im Katastrophenfall spenden, dann reicht dem Finanzamt neuerdings ein Kontoauszug oder ein ähnlicher Nachweis.

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