Belege für die Steuererklärung: So gewinnen Sie den Papierkrieg!

Belege für die Steuererklärung Reicht ein Kontoauszug als Spendenbeleg aus? Muss man eine Kopie von der Versicherungspolice mitschicken? Welche Belege will der Finanzbeamte unbedingt sehen? Damit Sie den Papierkrieg gewinnen und mit Ihren Belegen Steuern sparen, haben wir „neue“ und „alte“ Regelungen für Sie zusammengestellt.

Versicherungsbeiträge belegen

[!–T–] (dhe) Das deutsche Steuerrecht und die dazugehörige Literatur sind nahezu unendlich. Die wichtigsten Belege, die einen Otto-Normal-Steuerzahler betreffen, sollte man kennen und nutzen. Schließlich freut sich jeder über eine Steuerrückzahlung.

Auf den folgenden Seiten haben wir die wichtigsten Belege dem jeweiligen Themengebiet zugeordnet: Es fängt bei den Sonderausgaben an und endet bei den Kinderbetreuungskosten.

Neben den Sonderausgaben trägt man auch Leistungen wie Kranken-, Mutterschafts- oder Elterngeld unter dem Punkt „Einkommensersatzleistungen“ in den Mantelbogen ein. Als Nachweis für die erhaltenen Leistungen müssen die entsprechenden Bescheinigungen mit abgegeben werden. Das gilt auch für ausländische Einkünfte. Deren Art und Höhe muss man ebenfalls dem Finanzbeamten vorlegen. Letzteres gilt insbesondere heutzutage auch für Liechtenstein-Anleger!

Zu den Sonderausgaben:

Freiwillige Versicherungen

Für die Beiträge von absetzbaren freiwilligen Versicherungen, sei es für die Haftpflicht-, die Pflege-, die Krankenzusatz- oder die Berufsunfähigkeitsversicherung, möchte der Finanzbeamte einen Nachweis sehen. Dieser besteht aus dem Versicherungsvertrag und der Mitteilung über die eingezahlten Beiträge. Die Mitteilung wird automatisch von der jeweiligen Versicherung am Jahresanfang an den Kunden verschickt. Oft reicht dem Finanzbeamten nach dem ersten kompletten Nachweis in den darauffolgenden Jahren die Mitteilung über die gezahlten Beiträge. Wenn Sie einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, erhalten Sie ebenfalls eine Bescheinigung des Anbieters für das vergangene Jahr. Auf diesem Blatt Papier sollten Ihre gezahlten Beiträgen und Zulagen stehen.

Unterhaltsleistungen an den Exgatten

Muss man Unterhaltsleistungen an den Exgatten zahlen, dann braucht der Zahler auch die Unterschrift des Exgatten in seiner Anlage U. Nur mit ihr kann der Zahler die Bar- oder Sachleistungen an den Ex-Partner als Sonderausgaben in seiner Steuererklärung geltend machen!

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