Beim Privatverkauf trägt der Käufer das Versandrisiko

Uhren, Möbelstücke oder der moderne TFT-Bildschirm – nahezu alles, was gut und teuer ist, kann heutzutage bequem und günstig über das Internet bezogen werden. Online-Auktionshäuser und Versandhandel boomen, und Spediteure und Zustelldienste verdienen kräftig mit. Problematisch wird es allerdings, wenn die bestellte Ware beschädigt angeliefert wird: Denn nicht selten schieben sich Verkäufer und Logistiker gegenseitig die Verantwortung zu – oder kommen gar einträchtig überein, dass der Schaden schlicht nicht ihr Problem ist. „Der Kunde hat dann zum Ärger auch noch die ganzen Unkosten zu tragen“, weiß Regina Spieler, Juristin und Rechtsexpertin der D.A.S., Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.

Kritisch ist es für Verbraucher, wenn sie Ware von einer Privatperson und keinem gewerblichen Händler bezogen haben. Denn bei Transportschäden, die beim Versandkauf von Privatpersonen entstehen, haben Käufer schlechte Chancen. Der Verkäufer zeigt in der Regel wenig Interesse, den entstandenen Schaden zu regulieren – und damit ist er juristisch gesehen sogar im Recht: Hat er die Ware ordnungsgemäß und sicher verpackt, ist er nicht zum Ersatz oder zur Erstattung des Kaufpreises verpflichtet. Das Risiko geht ab der Einlieferung beim Spediteur voll auf den Käufer über. „In diesen Fällen ist es ratsam, ein angeliefertes Paket noch in Gegenwart des Zustellers auf seine Unversehrtheit hin zu überprüfen“, empfielt Regina Spieler, Juristin und Rechtsexpertin der D.A.S., Europas Nr. 1 im Rechtschutz. Sind äußere Beschädigungen erkennbar, sollten sie dies unbedingt dokumentieren und vom Postboten schriftlich bestätigen lassen. „Versäumen Sie dies, oder nimmt gar der arglose Nachbar die ramponierte Sendung an, haben Sie in der Praxis äußerst schlechte Karten bei späteren Reklamationen“, warnt die D.A.S. Juristin. Noch schwieriger ist die Beweislage, wenn ein anscheinend unversehrtes und fachgerecht gepacktes Paket beschädigte Ware enthält. In der Regel erkennen die Logistiker in solchen Fällen den unterstellten Versandschaden nicht an – und die im Porto oft eingeschlossene Transportversicherung zahlt keinen Cent.

„Im Vorteil ist dann, wer bei einem gewerblichen Händler eingekauft hat“, erläutert Spieler. „Denn dieser ist verpflichtet, die Ware in einwandfreiem Zustand zum Kunden zu bringen. Wird eine beschädigte Ware geliefert, muss der Händler beweisen, dass die Ware in Ordnung und der Transport schadlos war. Kann er das nicht, muss er Ersatz leisten.“ Das Porto für die Rücksendung muss dann übrigens auch der Verkäufer tragen.

 

Pressemitteilung der D.A.S.

Ein Kommentar zu “Beim Privatverkauf trägt der Käufer das Versandrisiko”

  1. Frau J. Wernicke

    Vielen Dank für diesen Artikel sie haben mir sehr geholfen damit,da ein Privatverkauf bei Ebay hatte und ich ein Notebook versendet habe (Versicherter Vesand Ordnungsgemäß verpackt).Käufer teilte mir mit das das Notebook kaputt geliefert worden sei, und will sein Geld wieder haben,und ich Wuste nicht wer dafür aufkommen muß.

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