Bei bestimmten 0190-Nummern Geld zurück fordern!

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat 75% der etwa 568.000 Anbieter von Wählprogrammen, sogenannter Dialer, die Lizenz entzogen, weil sie die vorgeschriebenen Mindestanforderung für Transparenz und Verbraucheraufklärung nicht erfüllen.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg macht Kunden der Unternehmen, die per Internet ihre Dienste unter den Nummern 0190-88 04 60, 0190-88 04 61 und 0190-80 56 40 angeboten haben, darauf aufmerksam, dass sie Forderungen, die durch diese Verbindungen ab dem 15. August 2003 entstanden sind, nicht bezahlen müssen.
Seit Jahren beschweren sich unzählige Verbraucher über unerwartet hohe Internet-Verbindungskosten, verursacht durch diese teure Wählverbindungen.

Mit in Kraft treten des Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190 / 0900 Mehrwertdiensterufnummern am 15. August wurden die Kundenschutz-Anforderungen für solche Leistungen erheblich verschärft. 400.000 registrierte Dialer-Angebote erfüllten die neuen gesetzlichen Vorschriften nicht.

Für betroffene Verbraucher kann sich jetzt lohnen, einen Blick auf ihre Internet-Verbindungskosten der letzten Monate zu werfen. Allen Posten, die durch Verbindungen über die oben genannten Nummern entstanden sind, sollte schriftlich widersprochen werden. Sie können von der Rechnung abgezogen werden. Wer schon bezahlt hat, sollte das Geld beim Rechnungssteller T-Com (früher Deutsche Telekom) zurück fordern.

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