Eine zuvor in Anspruch genommene Psychotherapie kann zur Ablehnung des Versicherungsantrags führen. Auch bei schweren Erkrankungen die eine dauernde Behandlung erfordern (z.B. Herzinfarkt, Epilepsie, Schlaganfall etc.) kann es zur Ablehnung seitens der Versicherung kommen. Genaues muss jedoch im Einzelfall abgeklärt werden.