Wollen Sie die Kosten durch die Behinderung nicht im Einzelnen nachweisen und ziehen stattdessen einen Pauschbetrag vor? Im folgenden sind die Höhen der Pauschalen abhängig vom Grad der Behinderung aufgeführt.
Grad der Behinderung | Behindertenpauschbetrag |
25-30 Prozent | 310 Euro |
45-50 Prozent | 570 Euro |
65-70 Prozent | 890 Euro |
85-90 Prozent | 1.230 Euro |
Die Unterstützung für Hilflose und Blinde beträgt 3.700 Euro.