Bausparen: Neue Spielregeln zur Wohnungsbauprämie

Wohnungsbaupraemie Für viele Deutsche führt der Weg zum eigenen Haus immer noch über den guten alten Bausparvertrag. Das liegt sicher auch an der staatlichen Förderung durch die Wohnungsbauprämie. Ab 2009 dürfen geförderte Bausparguthaben jedoch nur noch für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Was diese Änderung für Ihren Bausparvertrag bedeutet, lesen Sie in unserem Text.

Laufende Bausparverträge nicht betroffen

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(awe) Neben der klassischen Baufinanzierung über eine Hypothek ist ein Bausparvertrag eine beliebte Form, sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen. Bausparverträge werden in der Regel für die Finanzierung von Wohneigentum, eine Modernisierung oder einen kompletten Neubau genutzt. Auch Mieter können mit dem Geld renovieren oder ihre Wohnqualität durch einen Umbau erhöhen.

Die vertraglich festgelegte Bausparsumme wird bis zu einem bestimmten Limit angespart, meist zu 40 bis 50 Prozent. Den Rest der Summe erhalten die Sparer als Darlehen von der Bausparkasse. Verglichen mit anderen Anlageformen ist der Geldanlagezins beim Bausparen zwar recht niedrig, er liegt meist bei einem bis 1,5 Prozent. Dafür ist der Darlehenszins in der Regel sehr günstig, hier zahlt man – je nach Tarif – zwei bis 4,5 Prozent Zinsen; das ist weniger als bei den meisten Hypotheken. Beide Zinsarten, für Haben und für Soll, sollte man bei Abschluss eines Bausparvertrages immer zusammen betrachten.

Zinsgarantie besteht über die gesamte Laufzeit, so kann man sich günstige Konditionen langfristig sichern. Wer allerdings auf den Kredit verzichtet und den Bausparvertrag nur zu Anlagezwecken nutzt, kann sogar von einem Bonuszins profitieren.

Bausparen noch 2008 kann sich lohnen
Noch müssen Sparer ihr Bausparguthaben einschließlich Wohnungsbauprämie nicht zwingend für Erwerb, Bau oder Renovierung einer Immobilie verwenden. Nach Ablauf einer siebenjährigen Sperrfrist kann das angesparte Guthaben auch für andere Zwecke, beispielsweise eine Reise, den Kauf eines Autos oder die Ausbildung der Kinder genutzt werden. Doch mit dem neuen Eigenheimrentengesetz (Wohn-Riester) fällt dieser freie Verwendungszweck ab 2009 weg.

Alle bestehenden Bausparverträge und solche, die noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, können auch weiterhin für andere Zwecke genutzt werden. Wer in Zukunft bausparen will und sich beim Verwenden der Summe nicht auf eine Immobilie oder deren Ausstattung festlegen will, müsste noch in diesem Jahr zuschlagen.
Hier finden Sie weitere Informationen und eine Übersicht verschiedener Bauspartarife .

Tipp : Zusätzlich zur Wohnungsbauprämie kann man in Zukunft auch seine Riester-Zulagen in den Bausparvertrag investieren. Die neue Wohn-Riester-Förderung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2008. Ob sie allerdings auch auf bereits laufende Bausparverträge angewendet werden kann, ist noch offen. Zertifizierte Angebote zum Wohn-Riester soll es ab November 2008 geben. In diesem Text lesen Sie mehr zu Wohn-Riester.

Wer bekommt die Wohnungsbauprämie? Was sind wohnwirtschaftliche Zwecke? Das lesen Sie auf den folgenden Seiten.

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