Bei Vertragsabschluss entscheiden Sie, ob das Bausparkonto auf Ihren eigenen Namen oder auf den Namen des Beschenkten abgeschlossen werden soll. Im ersten Fall sind Sie selbst der Kontoinhaber. Die Schenkung wird zu einem späteren Zeitpunkt vollzogen.
Wird der Vertrag auf den Namen des Beschenkten angelegt, muss dieser den Vertrag auch unterschreiben - bei Minderjährigen sind das die gesetzlichen Vertreter.
Ist der Beschenkte mindestens 16 Jahre alt, kann er zusätzlich die Wohnungsbauprämie beantragen, auch wenn er selbst keine eigenen Sparzahlungen geleistet hat. Als Arbeitnehmer kann er zudem seine Vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber anlegen.
Auf welchen Namen auch immer das Bausparkonto eröffnet wird, die Sparzahlungen bzw. einen Teil davon werden vom Schenkenden auf das Bausparkonto eingezahlt.
Eine Übersicht über die aktuellen Konditionen der Bausparkassen finden Sie in unserem Bausparvergleich.
# | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
---|---|---|---|
1 | ING-DiBa | Extra-Konto (Neukunden) | 0,75% |
2 | Renault Bank direkt | Tagesgeld Online | 0,70% |
3 | Consorsbank | Tagesgeld (Neukunden) | 0,60% |
Häuslebauer hergehört: Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung, die man bei Abschluss eines Bausparvertrags beantragen kann. Sie kann von jedem Bürger mit Vollendung des 16. Lebensjahres in Anspruch genommen werden, der in Deutschland lebt. Wer sich den Traum von einer eigenen Immobilie erfüllen möchte, < ... weiter
Die Zahl der Personen, die eine Baufinanzierung in Anspruch nehmen, ist seit vielen Jahren im Steigen begriffen. Nach einer Statistik a ... weiter