Bausparen: Ein nicht alltägliches Geschenk

Wie funktioniert ein Geschenk-Bausparvertrag?

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Bei Vertragsabschluss entscheiden Sie, ob das Bausparkonto auf Ihren eigenen Namen oder auf den Namen des Beschenkten abgeschlossen werden soll. Im ersten Fall sind Sie selbst der Kontoinhaber. Die Schenkung wird zu einem späteren Zeitpunkt vollzogen.

Wird der Vertrag auf den Namen des Beschenkten angelegt, muss dieser den Vertrag auch unterschreiben – bei Minderjährigen sind das die gesetzlichen Vertreter.

Ist der Beschenkte mindestens 16 Jahre alt, kann er zusätzlich die Wohnungsbauprämie beantragen, auch wenn er selbst keine eigenen Sparzahlungen geleistet hat. Als Arbeitnehmer kann er zudem seine Vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber anlegen.

Auf welchen Namen auch immer das Bausparkonto eröffnet wird, die Sparzahlungen bzw. einen Teil davon werden vom Schenkenden auf das Bausparkonto eingezahlt.

Eine Übersicht über die aktuellen Konditionen der Bausparkassen finden Sie in unserem Bausparvergleich.

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