Bausparen: Ein nicht alltägliches Geschenk

Bausparen: Ein nicht alltägliches Geschenk

Alle Jahre wieder die gleiche Frage: Welches Weihnachtsgeschenk macht wirklich Sinn und Freude? Statt Teddybär und Co. verschenken immer mehr Deutsche ihren Liebsten zum Fest etwas fürs Leben: eine Geldanlage.

Für wen lohnt sich ein Geschenk-Bausparvertrag?

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Ob Sparkonto oder Aktiendepot – die Idee, zu Weihnachten ein Finanzprodukt unter den Baum zu legen, ist nicht nur etwas für Millionäre. Auch kleine Summen als Startkapital können Freude machen. Besonders lohnenswert: ein Beitrag zum eigenen Heim.

Vor allem junge Leute profitieren vom Abschluss eines Bausparvertrages. Mit überschaubaren Sparbeiträgen und staatlicher Förderung schaffen sie so die Grundlage für die erste Wohnung oder das Eigenheim. Natürlich können auch andere Wünsche realisiert werden, wie beispielsweise die Ausbildung oder das erste Auto.

Wieso Bausparen?

Bausparen: Ein nicht alltägliches Geschenk

Die Vorteile eines Geschenk-Bausparvertrags liegen auf der Hand. Bereits mit kleinen Sparraten kann man ein kleines Vermögen aufbauen. Dabei sind die Sparbeiträge flexibel. Ob monatlich, jährlich oder einmalig – wie oft und wie viel in ein Bausparkonto eingezahlt werden soll, bestimmt allein der Bausparer. Zu besonderen Anlässen wie Geburtstag, Einschulung oder Kommunion können zusätzlich auch Großeltern, Verwandte oder Bekannte ihre Geldgeschenke in den Bausparvertrag einfließen lassen.

Gerade in der jetzigen Niedrigzinsphase lohnt sich Bausparen wieder verstärkt als risikolose Geldanlage, auch wenn man gar nicht an eine eigene Immobilie denkt. Derzeit werden Bausparern Sparzinsen von bis zu vier Prozent pro Jahr garantiert.

Unabhängig von der Zinsentwicklung erwirbt der Bausparer bei Abschluss einen Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen. Zinssatz und Kosten stehen bereits bei Antragstellung fest. So weiß der Bausparer schon heute, welche Zinskosten nach der Zuteilung des Darlehens auf ihn zukommen.

Zudem wird Bausparen vom Staat gleich doppelt gefördert, mit der Wohnungsbauprämie und/oder der Arbeitnehmersparzulage.

Wohnungsbauprämie

Prämienberechtigt ist jeder ab 16 Jahren. Das Bausparguthaben bzw. -darlehen muss für Erwerb, Bau oder Renovierung einer Immobilie verwendet werden. Für junge Bausparer gibt es allerdings eine Ausnahme: Ist der Kontoinhaber bei Antragstellung unter 25 Jahre, kann er nach der siebenjährigen Sperrfrist das Bausparguthaben für eine Reise, ein Auto oder andere Anschaffungen nutzen. Somit ist ein Bausparvertrag auch für junge Leute eine interessante Möglichkeit, Vermögen anzusparen und dafür vom Staat einen Zuschuss zu erhalten.

Arbeitnehmersparzulage

Erwerbstätige Bausparer können vom Arbeitgeber sogenannte Vermögenswirksame Leistungen erhalten. Liegt ihr zu versteuerndes Einkommen unter 17.900 Euro (Ledige) bzw. 35.800 Euro (Verheiratete) werden Sie vom Staat mit der Arbeitnehmersparzulage belohnt.

Eine Übersicht über die aktuellen Konditionen der Bausparkassen finden Sie in unserem Bausparvergleich.

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