Bausparen 2012: Noch in diesem Jahr die volle Förderung sichern

Bausparen 2012: Noch in diesem Jahr die volle Förderung sichernWer träumt nicht von den eigenen vier Wänden? Damit der Traum zur Realität wird, bedeutet dass für den zukünftigen Eigenheimbesitzer sparen, sparen und nochmals sparen. Ein wichtiger Baustein dabei ist der Bausparvertrag, denn hier sparen Sie nicht allein. Vater Staat beteiligt sich an der Finanzierung in Form von Zulagen und Prämien. Wer die staatliche Förderung für 2012 noch nutzen will, muss noch in diesem Jahr einen Bausparvertrag abschließen.

Welche Förderungen gibt es?

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Im Gegensatz zu einem klassischen Banksparplan wird der Bausparer für seine Sparleistungen nicht nur mit Zinsen belohnt. Clever kombiniert, kann er sowohl Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage und Riester-Zulage beantragen. Allerdings müssen dafür auch einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Arbeitnehmersparzulage
Viele Arbeitgeber zahlen Ihren Angestellten Vermögenswirksame Leistungen (VwL). Diese im Tarif- oder Arbeitsvertrag vereinbarten Leistungen fließen direkt in einen Sparvertrag. Für welche Anlageform sich der Arbeitnehmer entscheidet, bleibt ihm überlassen. In den letzten Jahren hat sich als eine der wichtigsten Anlageformen das Bausparen herauskristallisiert.

Bis zu 39,17 Euro im Monat bzw. 470 Euro pro Jahr werden vom Chef auf das Bausparkonto überwiesen. Erhält der Arbeitnehmer weniger, kann er den Restbetrag freiwillig aufstocken, um die volle staatliche Förderung zu erhalten. Dieser Beitrag wird dann direkt vom Gehalt einbehalten und vom Arbeitgeber dem Bausparkonto zugeführt.

Die Zulage beträgt neun Prozent auf die jährlichen Einzahlungen von maximal 470 Euro. Das entspricht einer Förderung von jährlich 42,30 Euro für Alleinstehende. Verheiratete Bausparer bekommen bis zu 84,60 Euro, sofern sie beide Vermögenswirksame Leistungen erhalten.

Die Arbeitnehmersparzulage ist an gewisse Einkommensgrenzen bzw. Laufzeiten geknüpft. Anspruch hat jeder Arbeitnehmer, dessen zu versteuerndes Einkommen 17.900 Euro für Ledige bzw. 35.800 Euro für Verheiratete nicht überschreitet. Die Auszahlung selbst erfolgt erst bei Vertragsende, vorausgesetzt der Vertrag besteht mindestens 7 Jahre.

Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Konditionen von Bausparverträgen.

Wohnungsbauprämie

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Zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage hat jeder Bausparer, der mindestens 16 Jahre alt ist, einen Anspruch auf die Wohnungsbauprämie. Jährlich müssen hierfür mindestens 50 Euro bis maximal 512 Euro in einen Bausparvertrag eingezahlt werden. Auch die Vermögenswirksamen Leistungen können für die Bausparförderung herangezogen werden, sofern kein Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage besteht.

Die eigenen Sparleistungen lohnen sich, denn auf die eingezahlten Beiträge gibt es vom Staat eine Prämie in Höhe von 8,8 Prozent – das sind bis zu 45,06 Euro pro Jahr für Ledige und 90,11 Euro für Verheiratete.

Beantragen kann die Wohnungsbauprämie jeder, dessen zu versteuerndes Einkommen unter 25.600 Euro bzw. bei Ehepaaren unter 51.200 Euro liegt. Die Auszahlung der Prämie erfolgt allerdings erst zum Vertragsende und nur dann, wenn das Bausparguthaben für wohnwirtschaftlich Zwecke verwendet wird. Ausnahme: Wer bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre alt ist, kann nach einer Sperrfrist von 7 Jahren über Guthaben und Förderung frei verfügen.

Bausparen 2012: Übersicht der staatlichen Förderung

Hier finden Sie eine Übersict über die aktuellen Konditionen von Bausparverträgen.

Riester-Zulage

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Seit 2008 ist es möglich, sogenannte Wohn-Riester-Bausparverträge abzuschließen. Wie bei einem klassischen Bausparvertrag erwirbt der Kunde mit seinem Sparguthaben die Option auf ein zinsgünstiges Darlehen. Allerdings gibt es einen entscheidenden Unterschied. Nicht nur die eigenen Sparleistungen, sondern auch die Zulagen vom Staat fließen in den Bausparvertrag und erhöhen so das angesparte Kapital. Nimmt der Sparer nach der Ansparphase das Bauspardarlehen in Anspruch, werden die Zulagen zur Tilgung des Darlehens verwendet. Der Kreditnehmer wird so finanziell entlastet, da der eigene Tilgungsanteil sinkt.

Um von der vollen staatlichen Zulage zu profitieren, muss der Sparer mindestens vier Prozent seines beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen. Wer weniger als vier Prozent einzahlt, erhält die Förderung auch nur anteilig.

Bei der Höhe der Zulage spielt die Anzahl der Kinder eine wesentliche Rolle. Erwachsene erhalten derzeit eine Zulage von 154 Euro pro Jahr. Für jedes vor 2008 geborene Kind kommen 185 Euro hinzu. Bei Kindern, die seit 2008 geboren werden, beträgt die Zulage 300 Euro. Berufseinsteiger bis zum Alter von 25 Jahren erhalten einmalig einen Bonus von 200 Euro, wenn sie einen Riester-Vertrag abschließen.

Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Konditionen von Bausparverträgen.

Wie beantrage ich die Förderung?

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Wer sich die Förderungen für 2012 nicht entgehen lassen möchte, sollte schnellstmöglich einen Bausparvertrag abschließen und die entsprechenden Beträge noch in diesem Jahr einzahlen. Nur dann kann der Bausparer die Prämien bzw. Zulagen für 2012 für sich in Anspruch nehmen. Eine Übersicht über die aktuellen Konditionen der Bausparkassen finden Sie in unserem Bausparvergleich.

Die Förderungen selbst werden zu einem späteren Zeitpunkt beantragt. Bis spätestens 31.12. des übernächsten Jahres können Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage und Riester-Zulage beantragt werden. Wer also 2012 einen Bausparvertrag abschließt und die entsprechenden Sparzahlungen leistet, hat noch bis Ende 2014 Zeit, die Förderungen einzufordern.

Die Arbeitnehmersparzulage muss der Bausparer jährlich über seine Steuererklärung beantragen. Die Wohnungsbauprämie hingegen wird direkt bei der Bausparkasse beantragt, die alles Weitere in die Wege leitet. Mit dem jährlichen Kontoauszug erhält der Bausparer die entsprechenden Prämienanträge. Bei Vertragsende werden sowohl Wohnungsbauprämie wie auch Arbeitnehmersparzulage dem Bausparkonto zugeführt.

Auch die Wohn-Riester-Zulage muss vom Vertragsinhaber beantragt werden. Hierfür erhält der Bausparer beim Vertragsabschluss einen Zulagenantrag von der Bausparkasse. Wem das zu umständlich ist, kann alternativ auch den sogenannten Dauerzulagenantrag nutzen. Einmal unterschrieben, wird die Kasse ermächtigt, die Zulagen jährlich für den Kunden zu beantragen. Anders als bei der Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage wird die Riester-Zulage jährlich dem Bausparkonto gutgeschrieben.

Wer jetzt schnell handelt und einen Bausparvertrag abschließt, kann auch für 2012 Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage und Riester-Zulage erhalten. Wichtig ist, dass die Sparbeträge noch in diesem Jahr dem Bausparkonto zugeschrieben werden.

Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Konditionen von Bausparverträgen.

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