Geld vom Staat: Vermögenswirksame Leistungen und Wohnungsbauprämie
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Bausparen wird mit der Arbeitnehmersparzulage und der so genannten Wohnungsbauprämie vom Staat unterstützt, wenn der Bausparvertrag für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt wird.
Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hat jeder Arbeitnehmer, dessen zu versteuerndes Einkommen 17.900 Euro für Ledige und 35.800 Euro für Verheiratete nicht überschreitet. Im Rahmen eines so genannten VL-Bausparvertrags kann jeder bezugsberechtigte Arbeitnehmer dann im Rahmen seiner Lohnsteuer-Erklärung einen Zuschuss, die Arbeitnehmersparzulage, in Höhe von bis zu 43 Euro pro Jahr beantragen.
Zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage hat jeder Bausparer, dessen zu versteuerndes Einkommen unter 25.600 Euro (Ledige) bzw. 51.200 Euro (Verheiratete) liegt, einen Anspruch auf die so genannte Wohnungsbauprämie. Diese beträgt maximal 45,06 Euro pro Jahr für Ledige und 90,11 Euro pro Jahr für Verheiratete. Diese staatliche Bausparförderung steht jedem zu, der mindestens 16 Jahre alt ist.
Jugendliche, die im Sparjahr 16 Jahre alt geworden sind, sind selbstständig prämienberechtigt, auch wenn ihre Eltern bereits eine Wohnungsbauprämie erhalten. Somit ist ein Bausparvertrag auch für junge Leute eine interessante Möglichkeit, für ein späteres Eigenheim anzusparen und dafür vom Staat einen Zuschuss zu erhalten.
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