Bausparen mit staatlicher Unterstützung für die eigenen vier Wände

Sicherheiten für das Darlehen

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Wie ein Hypothekenkredit muss auch das Bauspardarlehen abgesichert werden. Dazu wird eine Grundschuld in Höhe des Kredits ins Grundbuch eingetragen. Allerdings kann man nicht das ganze Grundstück oder die ganze Immobilie durch ein einziges Darlehen finanzieren.

Die Höhe des Kredits ist abhängig von Beleihungswert und Beleihungsgrenze des Objekts. Der Beleihungswert beläuft sich auf etwa 70 bis 90 Prozent des Marktwerts. Bei 80 Prozent des Beleihungswerts setzen Bausparkassen normalerweise die Beleihungsgrenze fest, bis zu der ein Kredit vergeben werden kann.

Da man in der Regel zur Finanzierung auch einen Hypothekenkredit benötigt, müssen also zwei Grundschulden ins Grundbuch eingetragen werden. Bausparkassen akzeptieren dabei auch Grundpfandrechte an zweiter Rangstelle, also hinter der Hypothek. Im Fall der Zwangsversteigerung des Objekts würde dabei zuerst der Hypothekenkredit zurückgezahlt.

Nicht immer ist allerdings die Eintragung einer Grundschuld nötig. Wenn das Darlehen unter 10.000 Euro liegt, können auch andere Formen der Besicherung mit der Bausparkasse vereinbart werden.

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