Zuteilungsmasse
Die zur Verfügung stehende Bausparsumme einer Bausparkasse, die Zuteilungsmasse, ergibt sich aus den Einzahlungen aller Bausparer. Das Sparverhalten und das Tilgungsverhalten aller Darlehensnehmer entscheiden deshalb mit über die Zuteilungsmöglichkeiten einer Bausparkasse.
Bewertungszahl
Die Bewertungszahl ist der Schlüssel für die Reihenfolge bei der Zuteilung. Sie wird an den Stichtagen der Bausparkassen für alle Verträge berechnet, die sich in der Ansparphase befinden. Wer sich für einen Bausparvertrag mit Wahlzuteilung entscheidet, muss nicht warten, bis er ein Mindestguthaben angespart oder eine bestimmte Bewertungszahl erreicht hat.
Beim klassischen Bausparen werden die zur Zuteilung anstehenden Verträge nach der Höhe der Bewertungszahl geordnet. Der Vertrag mit der höchsten Bewertungszahl ist bei der Zuteilung in dieser Periode zuerst an der Reihe. Die am Stichtag ermittelte Reihenfolge der Verträge bleibt für eine Zuteilungsperiode von drei Monaten bestehen.
Wie viele Verträge in einem Monat zugeteilt werden können, hängt davon ab, wie groß die Zuteilungsmasse für diesen Monat ist und wie viel die vorausgehenden Verträge von der Zuteilungsmasse aufbrauchen.
Der letzte zugeteilte Vertrag hat die so genannte "erforderliche Bewertungszahl" oder auch "Zielbewertungszahl". Bei der Zuteilung sind alle Bausparkassen streng an die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge gebunden. Außerhalb dieser Reihenfolge dürfen keine Bausparverträge zugeteilt werden. Die bedingungsgemäße Zuteilung wird durch einen vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen bestellten Vertrauensmann überwacht.
Zuteilen lassen oder weitersparen
Ist Ihr Bausparvertrag reif für die Zuteilung, haben Sie als Bausparer mehrere Möglichkeiten:
Noch sind die Leitzinsen weiter im historischen Tief und damit bleiben Kredite nach wie vor bill ... weiter