Die Zuteilung des Bauspardarlehens erfolgt nicht, wie viele Bausparer fälschlicherweise vermuten, sobald sie das erforderliche Bausparguthaben angespart haben. Der Zeitpunkt der Zuteilung steht nämlich nach dem Abschluss des Bausparvertrages noch nicht fest. Die Zuteilung des Bausparvertrags erfolgt, wenn die tarifliche Mindestsparzeit, das notwendige Bausparguthaben und eine ausreichende Bewertungszahl erreicht ist. Diese Bewertungszahl ist von der Spardauer, dem Guthaben, aber auch der Bonität des Bausparers abhängig.
Fließen der Bausparkasse sehr viele Gelder zu, kann sie auch viele Bauspardarlehen vergeben. Nimmt eine Bausparkasse also Geld ein, kann sie auch mehr Bauspardarlehen zuteilen. Bausparkassen ist es aus diesem Grund auch gesetzlich verboten, einem Bausparer den genauen Zeitpunkt der Zuteilung zu versprechen oder mit geringen Wartezeiten zu werben.
Damit ein Bausparvertrag zugeteilt werden kann, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
Da die Bausparkonditionen in den letzten Jahren flexibler geworden sind, kann man eine Wahlzuteilung festlegen. Dann kann ein Bausparer die Auszahlung seines Darlehens nach einer Mindestlaufzeit jederzeit verlangen.
Mit einer Wahlzuteilung ist man also flexibler. Damit können Bausparer ihren Vertrag nachträglich optimieren und bei Bedarf an veränderte Ziele anpassen. Wenn sich ein Bausparer aber für eine Wahlzuteilung schon nach einer kurzen Zeit entscheidet, in der er wenig anspart, muss er meist einen höheren Darlehenszinssatz, eine hohe monatliche Rate oder ein niedrigeres Darlehen in Kauf nehmen.
Noch sind die Leitzinsen weiter im historischen Tief und damit bleiben Kredite nach wie vor bill ... weiter