Bau- und Gebäudeversicherungen

Beim Eigenheimbau gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich zu versichern.
Nach der Fertigstellung erlöschen einige, andere gehen in eine neue Versicherung über, wieder andere müssen neu abgeschlossen werden. Aber welche Bau- und Gebäudeversicherungen sind wirklich notwendig?

Welche Bau- und Gebäudeversicherungen gibt es?[!–T–]

Man kann generell zwischen Versicherungen für Gebäude, die sich im Bau befinden und Versicherungen für bereits fertig gebaute Gebäude unterscheiden.

Während jeder dieser beiden Phasen gibt es eine große Zahl unterschiedlicher Versicherungen.

In der Bauphase, auch während eines Aus- oder Umbaus, stehen folgende Versicherungen zur Verfügung:

Die Bauherren-Haftpflichtversicherung

Sie haftet bei Schäden an Dritten und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Die Feuer-Rohbau-Versicherung

Die Feuer-Rohbau-Versicherung hilft, wenn der Rohbau durch Brand, Blitzschlag oder Explosion beschädigt wird. Viele Banken verlangen diese Versicherung als Sicherheit bei der Kreditvergabe.

Die Bauleistungsversicherung

Sie haftet bei Schäden durch Vandalismus, fehlerhafte statische Berechnungen, Konstruktions- und Materialfehler und Unwetter.

Die Bauhelfer-Unfallversicherung

Die Bauhelfer-Unfallversicherung hilft dem Bauherrn, seiner Familie und freiwilligen Helfern bei Unfällen.

Die Glasversicherung

Das Glasbruchrisiko ist eigentlich von der Bauleistungsversicherung abgedeckt. Da aber jede kaputte Scheibe als einzelner Schaden zählt, fällt die vereinbarte Selbstbeteiligung mehrmals an. Bei Bauten mit viel Glas ist daher eine separate Glasversicherung sinnvoll.

Für fertige, bewohnte Gebäude sind die folgenden Versicherungen sinnvoll:

Die Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung haftet bei Feuer-, Leitungswasser- und Sturmschäden am Haus.

Die Hausratversicherung

Sie ersetzt gestohlenes oder zerstörtes Inventar.

Die Privathaftpflicht-Versicherung

Sie ersetzt Schäden, die im und vor dem selbstbewohnten Haus an Dritten entstehen. Dazu zählen zum Beispiel Schäden durch unzureichende Beleuchtung oder fehlende Reinigung von Gehwegen und Zufahrten.

Die Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer

Die Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer gilt für vermietete Immobilien.

Die Öltankversicherung / Gewässerschaden-Haftpflicht

Sie erstattet Kosten, die bei Verunreinigungen durch Öl entstehen.

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