Banking mit iPhone und Co. – Mobile Bankgeschäfte sicher abwickeln

Mobile Banking – Zwei Geräte sind besser als eins

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Für die Kunden heißt das, vorsichtig zu sein und die grundlegendsten Maßnahmen zu treffen, dass niemand die sensiblen Daten ausspähen kann.

  • Achten Sie darauf, dass Ihnen bei der Eingabe von Kontonummer und Geheimzahl (PIN) niemand über die Schulter schaut
  • Speichern Sie weder Kontonummer och Passwörter oder PINs im Speicher ihres Mobiltelefons
  • Notieren Sie keine Geheimzahlen auf Ihrer Girocard oder Kreditkarte
  • Halten Sie Ihr Smartphone auf dem technisch aktuellsten Stand
  • Ein weiterer Tipp: Nutzen Sie bei der Verwendung von mobilen TAN Ihren PC zum Online Banking. Die Verwendung von zwei Geräten sorgt für zusätzliche Sicherheit. Bei der mobilen TAN wird die Transaktionsnummer vom Geldinstitut auf das Handy des Nutzers geschickt. Nutzt man das Smartphone auf das die TAN geschickt wird auch zum Banking und gibt hier Kontonummer und PIN ein, ist das Sicherheitsrisiko ungleich höher.

    ING-DiBa-Kunden im Glück
    Glücklich können die Kunden der ING-DiBa sein. Denn die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Haftung bei Betrugsangriffen im Online-Banking hat für sie keine Auswirkungen. Im Rahmen des ING-DiBa Versprechens der Bank wird den Online-Banking-Nutzern zugesichert, diese von der Haftung komplett freizustellen, wenn Dritte deren Zugangsdaten zum Internetbanking missbrauchen – ohne Prüfung, ob der Kunde ein Mitverschulden haben könnte.

    Als Voraussetzung für die Übernahme eines Schadens muss der Kunde die Bank unverzüglich über den Vorfall, zum Beispiel einen Phishing- oder Pharming-Angriff, informieren und eine Betrugsanzeige bei der Polizei erstatten. Außerdem dürfen die für die Transaktionen notwendigen Transaktionsnummern (iTAN oder mTAN) nicht auf demselben Computer oder Smartphone, mit dem der Kunde das Online-Banking betrieben hat, gespeichert oder empfangen worden sein.

    In dem dem BGH zur Entscheidung vorgelegten Fall hatte ein Bankkunde zehn seiner Transaktionsnummern (TAN) auf einer fingierten Internetseite preisgegeben. Der Kontoinhaber muss nun den entstandenen Schaden von 5.000 Euro selbst tragen, weil er aus Sicht der Bundesrichter die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat.

    Die ING-DiBa würde dagegen in einem solchen Fall auf die Inanspruchnahme des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen verzichten. Eine entsprechende Haftungsfreistellung hat die Bank in den Kundenvertrag zum Internetbanking aufgenommen.

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