Banking mit iPhone und Co. – Mobile Bankgeschäfte sicher abwickeln

Smartphones sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Zu allgegenwärtig nutzen viele Leute die Geräte nicht mehr nur zum Telefonieren und SMS-schreiben. Schnelle Datenverbindungen und günstige Preismodelle schaffen immer neue Nutzungsmöglichkeiten. So verwundert es nicht, dass viele Verbraucher auch Ihre Bankgeschäfte mobil abwickeln.

Smartphones auf dem Vormarsch

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(tel) Einer Studie des Marktforschers TNS Infratest zufolge, nutzt fast jeder achte Kunde eines Kreditinstituts sein Handy mit Internetzugang, um Überweisungen zu tätigen oder den Kontostand abzufragen. Die Bankhäuser haben diesen Trend erkannt und bieten ihren Kunden spezielle Apps an, mit denen mobile Banking über das Smartphone komfortabel erledigt werden kann.

Natürlich sollte der Sicherheitsaspekt bei der Nutzung nicht außer Acht gelassen werden. Denn selbstverständlich haben auch Betrüger Strategien entwickelt, das mobile Banking für sich zu nutzen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen beschreibt einen Fall, wie die Täter möglicherweise vorgehen:
Am Anfang stehen Probleme mit dem Computer, die vermutlich durch einen Trojaner verursacht werden. Bereits zu diesem Zeitpunkt haben die Betrüger wichtige persönliche Daten abgefischt. Nichts funktioniert mehr, so dass eine Neuinstallation notwendig wird. Danach jedoch funktioniert das Online-Banking nicht. Das System ist gesperrt. Kurz darauf erhielt der Verbraucher Post, in welcher ein Aktivierungscode zur Freischaltung einer Mobilfunknummer angegeben ist. In der Annahme, dass dieses Schreiben tatsächlich von der Hausbank kommt, folgte der Verbraucher der Anweisung. Das war ein gravierender Fehler, denn das Schreiben kam von den Gaunern. Durch die Eingabe des Aktivierungscodes hat der Bankkunde eine ihm unbekannte Telefonnummer für die Übermittlung von TAN-Nummern per SMS freigeschaltet. So konnten sich die Täter die Geheimnummern auf ihr Handy senden lassen und dann die entsprechenden Transaktionen vornehmen. Dem Verbraucher entstand im vorliegenden Fall ein Schaden von 5.000 Euro. Die Bank will diesen Schaden mit Verweis auf ihre Haftungsbestimmungen nicht ersetzen.

Immer öfter bleiben die betroffenen Verbraucher auf dem Schaden sitzen. Denn auch auf die oberste Rechtsprechung kann man sich nicht unbedingt verlassen. Im April 2012 hatte der Bundesgerichtshof entschieden (AZ.: XI ZR 96/11) dass Kunden für Fehler beim Online-Banking selbst haften, wenn sie leichtfertig auf Betrüger hereinfallen. In dem verhandelten Fall wurde ein Rentner um 5.000 Euro geprellt. Er hatte nicht gemerkt, dass er auf eine falsche Internetseite, die der echten Bankseite täuschend ähnlich sah, gelotst worden war. Auf diesem Weg waren, die Täter zu dessen TAN-Nummern gelangt.

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