Die heiße Phase im Vertrieb von Kfz-Versicherungen hat begonnen

Die heiße Phase im Vertrieb von Kfz-Versicherungen hat begonnen. Das war für die Verbraucherzentrale Sachsen Anlass, sich in dieser Sparte die Produktinformationsblätter anzusehen. Diese sollen Verbraucher vor Vertragsabschluss über wichtige Details, die für den Abschluss oder die Erfüllung des Versicherungsvertrages von Bedeutung sind, informieren. „Obwohl mittels Rechtsverordnung weitgehend geregelt ist, welchen Inhalt die Produktinformationsblätter haben müssen und wie sie aufzubauen sind, waren wir doch überrascht, wie unterschiedlich sie ausfallen“, sagt Andrea Hoffmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.“ Nicht alles, was wir sahen, ist gut.“
So hat die Verbraucherzentrale Sachsen im Internet nach aktuell auffindbaren Produktinformationsblättern gesucht. Soweit die Suche erfolglos war, wurden Unternehmen direkt um Übersendung eines entsprechenden Produktinformationsblattes gebeten. „Bei der Zusammenstellung haben wir Wert auf einen Querschnitt gelegt und uns deshalb die Informationen in einer freien alphabetischen Auswahl von A wie Allianz bis Z wie Zürich angesehen“, erklärt Hoffmann. Es wurden die Gestaltung des Produktinformationsblattes, seine Bezeichnung, die Verständlichkeit sowie die Einhaltung der vorgeschriebenen inhaltlichen Reihenfolge ausgewertet. Außerdem wurde geprüft, ob der Leser darüber informiert wird, dass die Informationen nicht vollständig sind.
Hinsichtlich der Gestaltung ist auffällig, dass man es mit dem Umfang nicht immer wörtlich nimmt. Ein Blatt hat nun einmal nur zwei Seiten. Bei der Cosmos direkt, der Debeka, der Feuersozietät Berlin-Brandenburg, der Provinzial und der Zürich waren es 3 oder gar 4 Seiten. Dass es auch anders geht, beweisen der HDI und die WGV mit nur einer Seite. Kürzer geht es, wenn darauf verzichtet wird, auf Selbstverständlichkeiten hinzuweisen. In diesem Zusammenhang hält die Verbraucherzentrale Sachsen etwa den Hinweis, dass nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis und in einem verkehrssicheren Fahrzeug gefahren werden darf, für entbehrlich. Die geforderte Bezeichnung „Produktinformationsblatt“ und der notwendige Hinweis, dass die Informationen nicht abschließend sind, wurden überall gefunden – mit Ausnahme bei der Karstadt Quelle Versicherung. „Da wir im Internet nicht fündig wurden, haben wir auch diesen Versicherer um Übersendung des Materials gebeten, statt dessen aber die 27-seitigen Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung erhalten.“ Die Vorgabe hinsichtlich der Reihenfolge der Informationen wurde nicht von allen Versicherern strikt eingehalten, was einen Vergleich erschwert. Mitunter ist es so, dass sich Verbraucher heraussuchen müssen, was für ihren Vertrag gelten soll. Nötige Angaben zu den nicht versicherten Risiken fehlten dabei hin und wieder. Dies alles ist erstaunlich, da es doch ein Muster-Produktinformationsblatt des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft gibt. Von dort hätten die Versicherer auch für Laien verständliche Formulierungen übernehmen können. Mancher Leser wird nun aber wohl über Fachbegriffe wie Obliegenheiten, vorläufige Deckung, Textform und Gefahrumstände rätseln.
Wer sich näher zum Thema Kfz-Versicherungen informieren möchte, kann sich auch bei der Verbraucherzentrale Sachsen beraten lassen. Unter Verwendung der Vergleichssoftware der Stiftung Warentest können dabei ganz individuell günstige Versicherungsangebote herausgesucht werden.

Pressemitteilung der VZ Sachsen

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