Autor: Marco Overberg

Kann ich die Versicherung jederzeit kündigen? Welche Fristen müssen eingehalten werden?

Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt üblicherweise drei Monate. Eine Ausnahme besteht, wenn die Versicherung beispielsweise eine Zahlung verweigert. In diesem Fall haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Das Gleiche gilt bei der Erhöhung von Beiträgen. Ihr Versicherer ist verpflichtet, Ihnen die Änderung der Beitragshöhe einen Monat im Voraus anzukündigen. Innerhalb dieses Monats besteht für Sie die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag zu kündigen.

Welche Vorteile hat eine Selbstbeteiligung?

Durch eine Selbstbeteiligung kann die Beitragshöhe gesenkt werden, denn generell gilt: Je höher der Selbstbehalt, desto niedriger der Versicherungsbeitrag. Bei einer Selbstbeteiligung von beispielsweise 150 Euro beteiligt sich der Versicherte mit dieser Summe an dem Rechtsschutzfall. Die weiteren Kosten übernimmt die Versicherung. Schon bei einem Selbstbehalt von 150 Euro kann der Jahresbeitrag für ein Paket von Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz bei einigen Versicherern um etwa 50 Euro gesenkt werden.

Wähle ich besser eine kurze oder lange Vertragslaufzeit?

In der Regel haben Policen eine Laufzeit von einem Jahr. Wird nicht drei Monate vor Ablauf des Vertrags eine Kündigung eingereicht, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr. Oft kann auch eine längere Laufzeit von bis zu fünf Jahren gewählt werden. Man profitiert dann meist von günstigeren Jahresbeiträgen. Der Nachteil ist, dass ein Wechsel zu günstigeren Anbietern während der Laufzeit nicht möglich ist.

Tritt die Rechtsschutzversicherung direkt nach Abschluss in Kraft?

Die meisten Rechtsschutzpolicen sehen eine dreimonatige Wartezeit vor. Diese Regelung bedeutet konkret: Fälle in den ersten drei Monaten nach Versicherungsabschluss werden nicht bezahlt. Der Grund: Keine Versicherung möchte einen Kunden gewinnen, der schnell noch eine Versicherung abschließt, wenn sich Ärger anbahnt. Nur beim Verkehrs-Rechtsschutz besteht üblicherweise keine Wartezeit.