Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt üblicherweise drei Monate. Eine Ausnahme besteht, wenn die Versicherung beispielsweise eine Zahlung verweigert. In diesem Fall haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Das Gleiche gilt bei der Erhöhung von Beiträgen. Ihr Versicherer ist verpflichtet, Ihnen die Änderung der Beitragshöhe einen Monat im Voraus anzukündigen. Innerhalb dieses Monats besteht für Sie die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag zu kündigen.
Autor: Marco Overberg
Welche Vorteile hat eine Selbstbeteiligung?
Durch eine Selbstbeteiligung kann die Beitragshöhe gesenkt werden, denn generell gilt: Je höher der Selbstbehalt, desto niedriger der Versicherungsbeitrag. Bei einer Selbstbeteiligung von beispielsweise 150 Euro beteiligt sich der Versicherte mit dieser Summe an dem Rechtsschutzfall. Die weiteren Kosten übernimmt die Versicherung. Schon bei einem Selbstbehalt von 150 Euro kann der Jahresbeitrag für ein Paket von Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz bei einigen Versicherern um etwa 50 Euro gesenkt werden.
Was bedeutet Selbstbeteiligung?
Eine Selbstbeteiligung (auch Selbstbehalt genannt) ist der aufzubringende Eigenanteil des Versicherungsnehmers im Schadensfall. Es handelt sich dabei in der Regel um einen festen Betrag, der meist zwischen 50 und 500 Euro liegt. Einige Versicherungen bieten sogar nur Verträge mit Selbstbehalt an.
Wähle ich besser eine kurze oder lange Vertragslaufzeit?
In der Regel haben Policen eine Laufzeit von einem Jahr. Wird nicht drei Monate vor Ablauf des Vertrags eine Kündigung eingereicht, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr. Oft kann auch eine längere Laufzeit von bis zu fünf Jahren gewählt werden. Man profitiert dann meist von günstigeren Jahresbeiträgen. Der Nachteil ist, dass ein Wechsel zu günstigeren Anbietern während der Laufzeit nicht möglich ist.
Hat die Versicherungssumme eine Obergrenze?
Das hängt immer von der Versicherung ab. Es gibt Anbieter, die unbegrenzte Deckung anbieten. Bei vielen Versicherern liegt die maximale Deckungssumme bei 250.000 Euro.
Wie hoch sollte man sich versichern lassen?
Bei Abschluss eines Versicherungsvertrags sollte auf eine relativ hohe Versicherungssumme geachtet werden, da die Kosten bei Rechtsstreitigkeiten schnell in die Höhe schnellen können. Ältere Policen zahlten selten mehr als 50.000 DM pro Fall. Heute betragen die vereinbarten Deckungssummen meist zwischen 200.000 und 250.000 Euro.
Tritt die Rechtsschutzversicherung direkt nach Abschluss in Kraft?
Die meisten Rechtsschutzpolicen sehen eine dreimonatige Wartezeit vor. Diese Regelung bedeutet konkret: Fälle in den ersten drei Monaten nach Versicherungsabschluss werden nicht bezahlt. Der Grund: Keine Versicherung möchte einen Kunden gewinnen, der schnell noch eine Versicherung abschließt, wenn sich Ärger anbahnt. Nur beim Verkehrs-Rechtsschutz besteht üblicherweise keine Wartezeit.
Wann gilt der Single-Tarif?
Der Single-Tarif gilt für Alleinstehende – egal, ob kinderlos oder mit Kindern. Bei einem Beitragsvorteil von üblicherweise etwa 25 Prozent Rabatt erhalten sie Versicherungsschutz für sich selbst und für Ihre Kinder.
Sollte man sich für sämtliche Rechtsgebiete versichern lassen?
Eine Rechtsschutzversicherung für alle versicherbaren Rechtsgebiete braucht so gut wie niemand. Vielmehr sollte der Rechtsschutz individuell angepasst werden. Jemand ohne Führerschein benötigt beispielsweise keinen Verkehrsrechtsschutz; ebenso wenig brauchen Arbeitslose oder Rentner einen Berufsrechtsschutz.
Ist bei einer Rechtsschutzversicherung für Eigentümer und Mieter nur der Hauptwohnsitz versichert?
Grundsätzlich ist nur der Erstwohnsitz versichert. Für weitere von Ihnen bewohnte oder vermietete Objekte muss der Schutz gesondert beantragt werden.