Autor: ckl1

Welche staatlichen Förderungen gibt es?

Bausparen ist die einzige vermögensbildende Anlage, die sogar doppelt vom Staat gefördert wird.

1. Bausparen wird vom Staat mit der Wohnungsbauprämie unterstützt. Wer jährlich mindestens 50 Euro bis maximal 512 Euro (Ehepaare: 1.024 Euro) in einen Bausparvertrag einzahlt, bekommt 8,8 Prozent seiner Beiträge als Prämie vom Staat dazu. Alleinstehende können so bis zu 45,06 Euro und Verheiratete bis zu 90,11 Euro als staatlichen Zuschuss im Jahr bekommen. Anspruchsberechtigt sind Alleinstehende mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 25.600 Euro und Verheiratete, deren Jahreseinkommen 51.200 Euro nicht übersteigt.

2. Werden vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber auf einen Bausparvertrag eingezahlt, honoriert der Staat dies mit der Arbeitnehmer-Sparzulage. Die Zulage beträgt 9 Prozent der jährlichen Einzahlungen, maximal werden je Arbeitnehmer 470 Euro pro Jahr gefördert.
Ledige erhalten pro Jahr bis zu 43 Euro Arbeitnehmer-Sparzulage, Ehepaare bis zu 86 Euro im Jahr. Anspruchsberechtigt sind Alleinstehende mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 17.900 Euro und Verheiratete, deren Jahreseinkommen 35.800 Euro nicht übersteigt.

Wo eröffne ich ein Bausparkonto?

Ein Bausparkonto kann man bei einer der vielen privaten aber auch öffentlichen Bausparkassen eröffnen.
Private Bausparkassen sind unter anderem:

  • Allianz-Dresdner-Bauspar AG
  • Alte Leipziger Bauspar AG
  • AXA Bausparkasse AG
  • Bausparkasse Mainz AG
  • BHW Bausparkasse AG
  • Debeka Bausparkasse AG
  • Deutsche Bank Bauspar AG
  • Deutsche Bausparkasse Badenia AG
  • Deutscher Ring Bausparkasse AG
  • Huk-Coburg-Bausparkasse AG
  • Quelle Bauspar AG
  • Signal Iduna Bauspar AG
  • Vereinsbank Victoria Bauspar AG
  • Wüstenrot Bausparkasse AG

Öffentlich rechtliche Bausparkassen:
In Deutschland gibt es elf Landesbausparkassen. Bekannt durch die drei Buchstaben LBS.
Die Träger dieser Bausparkassen sind die Bundesländer. Alle sind Mitglieder im Deutschen Sparkassen- und Giroverband.

Was ist die Mindestsparsumme?

Eine der Voraussetzungen für die Zuteilung eines Bausparvertrages ist das Erreichen der Mindestsparsumme. In der Regel beträgt das Mindestsparguthaben, das ein Bausparer während seiner Sparphase zu leisten hat, zwischen 40% und 50% der Bausparsumme. Unterschiede ergeben sich durch die Wahl unterschiedlicher Tarife der Bausparkassen.

Wieso verschlechtert sich meine Bonität durch mehrere Kreditanfragen und was kann ich dagegen tun?

Die Einstufung der Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers entscheidet darüber, ob und zu welchem Zins man einen Kredit bekommt. Wenn die Kreditwürdigkeit schlechter ist, dann steigen die Zinsen. Auch die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kredit genehmigt wird, sinkt. Wenn eine Bank eine Anfrage nach dem Kriterium „Anfrage Kredit“ an die Schufa richtet, dann wertet die Schufa das wie einen abgeschlossenen Kredit. Die Information darüber bleibt bei der Schufa ein Jahr lang gespeichert. Das führt zu einer Verschlechterung des Score-Werts, der die Kreditwürdigkeit misst. Anders verhält es sich bei einer Anfrage nach dem Kriterium „Anfrage Kreditkonditionen“. Die Schufa erkennt dann, dass es sich lediglich um eine Anfrage über ein Kreditangebot handelt und nicht um einen abgeschlossenen Kredit. Wenn man also mehrere Angebote von Banken einholt, dann sollte man immer darauf achten, dass das Kreditinstitut eine „Anfrage Kreditkonditionen“ stellt und keine „Anfrage Kredit“. Erkundigen Sie sich immer danach und bestehen Sie beim Berater in der Bank auf diese Anfrageart.

Festgeld – Geldanlage mit sicheren Zinsen und fester Laufzeit

Festgeld – Geldanlage mit sicheren Zinsen und fester Laufzeit

Festgeld bietet Anlegern sichere Zinsen über einen bestimmten Zeitraum. Zwischen Festgeld- und Tagesgeldkonten gibt es grundlegende Unterschiede. Während man beim Tagesgeld sehr flexibel ist, die Zinsen aber schwanken können, hat man beim Festgeld zwar konstante Zinsen, kann aber über sein Geld nicht verfügen. Die beiden Anlageformen sprechen also unterschiedliche Anlagetypen an.


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Wer hat Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ)?

Werden vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber auf einen Bausparvertrag eingezahlt, honoriert der Staat dies mit der Arbeitnehmer-Sparzulage. Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes Einkommen die Einkommensgrenze nicht übersteigt.

Die Einkommensgrenze beträgt bei Alleinstehenden 17.900 Euro und bei Ehegatten 35.800 Euro im Jahr. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen in dem Kalenderjahr, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind. Der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage entsteht mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind.

Was ist die Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung für vermögenswirksame Leistungen. Werden vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag eingezahlt, fördert der Staat diese bis zu einem Maximalbetrag von 470 Euro mit 9 Prozent. Ehepaare, bei denen beide Ehegatten Arbeitnehmer sind, können bis zu 940 Euro als vermögenswirksame Leitungen in einen Bausparvertrag einzahlen.
Ledige erhalten so pro Jahr bis zu 43 Euro Arbeitnehmer-Sparzulage, Ehepaare bis zu 86 Euro im Jahr.

Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes Einkommen folgende Grenzen nicht überschreitet:

  • Alleinstehende 17.900 Euro im Jahr
  • Verheiratete 35.800 Euro im Jahr